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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 28.03.2012, 14:01
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Bäriger Beitrag anzeigen
...aber doch nur für LKW ?
Nein!


Gilt für jede Art von Gespannkombinationen.

Hier nachzulesen für Slowenien, Kroatien ebenso

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Gruß Werner
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  #2  
Alt 28.03.2012, 14:55
Benutzerbild von super-groby
super-groby super-groby ist offline
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Danke schon mal an alle ...
Also, ich war heute beim TÜV und habe auch nachgefragt...
Wie einige schon geschrieben haben, beziehen sich die 12,0 Meter auf ein Einzelfahrzeug. Liest man aber nur den einen Paragrafen, so kann man es leicht falsch deuten. Der Kollege vom TÜV sagte mir, dass die lesart sehr blöd ist (und wenn man keine Ahnung hat) es falsch interpretiert. Ich selbst hatte gestern nur mal den §32 und 70 überflogen.

Hier mal ein Auszug aus der Straßenverkehrszulassungsordnung:

3) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger und aller im Betrieb mitgeführter Ausrüstungsteile (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Länge über alles folgende Maße nicht überschreiten:

1. bei Kraftfahrzeugen und Anhängern - ausgenommen Kraftomnibusse und Sattelanhänger - .............. 12,00 m,

Das und bezieht sich halt auf beides Kraftfahrzeug und Anhänger, jedoch nicht auf die Kombination von beiden hintereinander gehängt. Das kommt erst etwas tiefer im Abschnitt woraus hervorgeht, dass die Kombination zusammen 18,0 Meter betragen darf. Also der Anhänger max. 12,0 Meter und das Zugfahrzeug dann max. 6,0 Meter (oder wie auch immer).

Ich habe die entsprechenden Abschnitte vom Kollegen TÜV mitbekommen und er hat sie mir schön gelb markiert...

Jetzt kann ich nun inn Ruhe morgen losfahren und den Trailer nächste Woche abholen....puh, das war mal wieder was.


Anmerkung vom Sachverständigen: "Das war wohl wieder ein neuer vom Landreis?"

Dann habe ich auch gleich noch gefragt, wie schnell ich mit meiner Kombi überhaupt fahren darf, da das WoMo 3,85t hat. Da gab es auch immer viele Gerüchte von allen möglichen Leuten...

Antwort (Deutschland): 100 km/h auf der Autobahn und 80 km/h auf der Landstraße.

Jetzt überlege ich noch, ob ich den Herrn vom Landkreis doch mal informieren sollte. Er war (laut Aussage meiner Frau) sehr nett und hilfsbereit (so'n Schw...).
__________________
Viele Grüße aus Niedersachsen

Ralf
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  #3  
Alt 28.03.2012, 15:01
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Zitat:
Zitat von super-groby Beitrag anzeigen
Dann habe ich auch gleich noch gefragt, wie schnell ich mit meiner Kombi überhaupt fahren darf, da das WoMo 3,85t hat. Da gab es auch immer viele Gerüchte von allen möglichen Leuten...

Antwort (Deutschland): 100 km/h auf der Autobahn und 80 km/h auf der Landstraße.

Jetzt überlege ich noch, ob ich den Herrn vom Landkreis doch mal informieren sollte. Er war (laut Aussage meiner Frau) sehr nett und hilfsbereit (so'n Schw...).
...das wundert mich jetzt aber schon, da überall eine Beschränkung des Zugfahrzeuges auf 3,5t für die 100er Zulassung angegeben ist.

Lass dir das mal schriftlich geben
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  #4  
Alt 28.03.2012, 16:41
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Kerlcheline Kerlcheline ist offline
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in Österreich

Es gelten laut Fahrschulbuch eine Gesamtlänge von 18,75 m, Lkw bis 3,5 t haben kein Wochenend- fahrverbot, auch nicht mit Trailer. Den dann darf man ja eh nicht mehr wie 7 t haben.
__________________
liebe Grüße
Michaela



Das Kerlchen ist der meine........
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  #5  
Alt 28.03.2012, 18:38
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat von Kerlcheline Beitrag anzeigen
Es gelten laut Fahrschulbuch eine Gesamtlänge von 18,75 m, Lkw bis 3,5 t haben kein Wochenend- fahrverbot, auch nicht mit Trailer. Den dann darf man ja eh nicht mehr wie 7 t haben.
Ralf braucht aber im A für sein 3,8 t GG WOMO eine Go-Box für die Autobahn!
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  #6  
Alt 28.03.2012, 20:14
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Ralf braucht aber im A für sein 3,8 t GG WOMO eine Go-Box für die Autobahn!
Das stand ja nicht zur Debatte....
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  #7  
Alt 28.03.2012, 21:01
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Vorsicht mit den 100 km/h,
Für Wohnmobile über 3,5 to ohne Trailer möglich, Höchstgrenze glaube ich 7,5 kg (Bin aber nicht sicher- ist irgend eine Ausnahmeverordnung), gilt auch nur für Deutschland.
Ob die 100 km/h fürs Gespann mit einem zugfahrzeug über 3,5 To ZGG möglich sind, glaube ich nicht, kann aber gerne in den nächsten Tagen im Dienst nachschauen.
Die 100 km/h beim Trailer: bitte Eckdaten beachten (gilt auch nur in Deutschland): Reifenalter, Gewichtsabhängigkeiten, Stoßdämpfer und ggf. Schlingerdämpfungsprogramm beim zugfahrzeug.

Verhaltensvorschriften (wie die StVO) gelten nicht in anderen Staaten.
Kroatien ist noch nicht in der EU, daher mussen die Vorschriften noch nicht harmonisiert sein.

Vorsicht wenn das Wohnmobil als LKW zugelassen ist, Feiertags/Sonntagsfahrverbot kann ein Problem werden.

die 100 km/h plakette gilt nicht in Österreich (und auch nicht in allen anderen ländern außer D),
Ferdi hat hier mal ne aufstellung über die österr. Limits ins Forum gestellt,
Trailer bis 750 kg 100 km/h
Gespann unter 3,5 To 100 km/h
sonst 80 km/h
Grüße
Marcus
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  #8  
Alt 28.03.2012, 20:47
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roehrig roehrig ist offline
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Ralf braucht aber im A für sein 3,8 t GG WOMO eine Go-Box für die Autobahn!
...hat er und ärgert sich, daß ich mit Vignette fahre....
__________________
Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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  #9  
Alt 28.03.2012, 20:57
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Zitat:
Zitat von roehrig Beitrag anzeigen
...hat er und ärgert sich, daß ich mit Vignette fahre....
Nein, das ärgert mich nicht, dass du mit Vignette fährst.

Sieh das doch mal so:

Ich unterstütze natürlich die Österreicher gerne, wovon sollen die denn sonst leben
__________________
Viele Grüße aus Niedersachsen

Ralf
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  #10  
Alt 29.03.2012, 14:38
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Zitat:
Zitat von roehrig Beitrag anzeigen
...hat er und ärgert sich, daß ich mit Vignette fahre....
Stimmt Manuel, dafür darfst du aber max. 3,5t mit deinem Zugfahrzeug auf die Waage bringen, darüber gilt die Go-Box. Mit leichtem Anhänger 3,5t + 750 kg = 4,25 to.
Bis zu 7 Tonnen mit E zu B, wobei du höchstzulassige Anhängelast deines Zugfahrzeuges nicht überschreiten darfst.

Wer zu schnell ist muss damit rechnen zu zahlen, ist auch gut so.

lg Reini
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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  #11  
Alt 28.03.2012, 18:55
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Zitat:
Zitat von Bäriger Beitrag anzeigen
...das wundert mich jetzt aber schon, da überall eine Beschränkung des Zugfahrzeuges auf 3,5t für die 100er Zulassung angegeben ist.

Lass dir das mal schriftlich geben
Die 100 km/h Begrenzung kommt m. E. nicht wegen des Hängers, sondern wegen des zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs >3,8 t = LKW gleich 100 auf Autobahnen.
Gruß
Jürgen
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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  #12  
Alt 28.03.2012, 19:32
Honky Honky ist offline
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Zitat von Bäriger Beitrag anzeigen
...das wundert mich jetzt aber schon, da überall eine Beschränkung des Zugfahrzeuges auf 3,5t für die 100er Zulassung angegeben ist.

Lass dir das mal schriftlich geben
bist du dir da sicher?
reisebusse sieht man doch auch mit 100km/h anhängern.
ich hatte das so verstanden das der anhänger nich mehr als 3,5 t haben darf.
habe es aber noch nicht geprüft,da für mich nicht relevant.
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  #13  
Alt 28.03.2012, 14:56
Bäriger
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Nein!


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Gruß Werner
...man lernt halt immer wieder etwas dazu

Hab gerade eben noch einmal gemessen, komme auf 13,7m fahrfertig, wobei ich jetzt hoffe, dass nicht die Länge aus den Papieren gilt, da diese dann über 14m wäre (Lichtleiste ist weiter ausziehbar).

Wobei das sicherlich für einige Womo-Fahrer eng wird und vermutlich auch nicht bekannt war.
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  #14  
Alt 28.03.2012, 16:38
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Berny Berny ist offline
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Gruß Werner
Wenn ich mir die Österreichischen Bestimmungen so ansehe, würde ich diese Seite gleich mal vergessen.....
Das ist ja derart konfus geschrieben, dass alle möglichen Auslegungen möglich sind....

In Slowenien herrscht ein LKW-Fahrverbot, genauso wie in vielen anderen europäischen Staaten, Womos fallen sicherlich nicht darunter weil diese nicht für den Gütertransport bestimmt sind.
Man sollte nicht immer alles gleich für bare Münze nehmen, was man im Internet so findet

Übrigens:
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  #15  
Alt 28.03.2012, 20:09
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Wenn ich mir die Österreichischen Bestimmungen so ansehe, würde ich diese Seite gleich mal vergessen.....
Das ist ja derart konfus geschrieben, dass alle möglichen Auslegungen möglich sind....

In Slowenien herrscht ein LKW-Fahrverbot, genauso wie in vielen anderen europäischen Staaten, Womos fallen sicherlich nicht darunter weil diese nicht für den Gütertransport bestimmt sind.
Man sollte nicht immer alles gleich für bare Münze nehmen, was man im Internet so findet

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Kann mir auch nicht vorstellen das in Slowenien und Kroatien auf einmal was anderes zählen soll wie im Rest der EU.
Ist schon mal jemand am Sonntag deswegen angehalten worden?
Ich kenne niemanden...

Dafür weiß ich jetzt das bei Zagreb ein BMW Videowagen unterwegs ist.
Wollte schon immer mal ein Video von meinem Auto sehen...
165 bei 130 macht 500 Kuna...
__________________
Es is ja immer was.....

LG
Gernot
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