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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 09.08.2012, 10:11
marcus marcus ist offline
Meteorit
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Hallo
Bei Veränderungen des Fahrzeugs gibt es folgende Möglicheiten:

Ein festmontierter Fahrradträger verändert zB. die Fahrzeugumrisse.
Ich habe auch für meinen Fahhradträger auf der AHK eine ABE.

Es gibt ABE =allgemeine Betriebserlaubnis,
es gibt einen Prüfbericht mit anschließender Abnahme durch einen Sachverständgen und es gibt die Einzelabnahme

Der festmontierte Träger benötigt zumindest eine ABE, wenn nicht sogar die einzelabnahme und hier sind in beiden Fällen Auflagen oder Bedingungen zur Benutzung des Trägers angeordnet.

Eine AHK gib es nicht mit ABE hier muß der einbau abgenommen werden.

Insgesamt git es dann natürlich Kosequenzen sowohl bei einer Kontrolle (zumindest anzeige und beendigung eines unvorschriftsmäßigen zustandes) als auch bei einem Unfall (=probleme in der Regulierung)

mfg

Marcus
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  #2  
Alt 09.08.2012, 13:00
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schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Hallo Dieter

nicht die "Zusatzluftfeder" mit einer "Luftfederung" verwechseln.
Die Zusatzluftfeder kommt eben ZUSÄTZLICH zur serienmäßigen Blattfeder zwischen Achse und Tragrahmen. Damit wird aus meiner Sicht nur die vorhandene Blattfeder "verstärkt", das aber eben über den Luftdruck einstellbar. Der Krompressor ist ein ganz einfacher billiger. Es wird ja nur bei Bedarf und Wunsch per Hand auf den Druck von ca. 3 bar in den Bälgen aufgepumpt, keine dynamische Regelung bei der Fahrt wie bei einer Luftfederung.
Die Luftfederung gibt es bei Goldschmitt inzwischen auch, hat preislich aber fast den Faktor 10.

Gruß Rüdiger
__________________
Viele Grüße
Heike & Rüdiger
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  #3  
Alt 09.08.2012, 15:41
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Hallo Rüdiger,

danke, das ist richtig wenn Du von Luftfeder (Balg) sprichst, diese konnten schon in den 60er Jahren in die Spiralfeder der HA an VOLVO Kombis nachgerüstet werden für große Beladung im Kombi oder bei Anhängerbetrieb, wobei der Druck je nach Ladung/Aufliegelast eingestellt wurde. Dazu war kein extra Luftkompressor nötig, das konnte an der Tankstelle selber reguliert werden. Der Vorteil lag auf der Hand, das Fahrzeug sackte hinten nicht so stark ein, denn die Zuladung war gewaltig und lag um 600 kg.

Ich bin hier von richtiger Luftfederung (kompl. Achsanlage) ausgegangen die natürlich auch ordentlich Geld kostet. Der Nutzfahrzeugbau verwendet diese schon seit langer Zeit. Premium WOMO Hersteller haben diese auch im Programm.
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  #4  
Alt 10.08.2012, 23:44
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schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Hallo Dieter

genau was Du schreibst hatte ich mir gedacht.
Die übliche Auflastung für WoMos ist aber eben die ZUSATZ Luftfeder von Goldschmitt. Haben wir ja auch einbauen lassen , damit das zGG von 4 auf 4,5 t kam. Angeblich verbessern sich durch den Einbau auch die Fahreigenschaften, können wir aber nicht beurteilen, da wir das WoMo nur MIT kennen.
Die von Dir beschrieben Zusatzausstattung am Auto hatte übrigens auch unser Opel Astra: Mit einem Luftanschluss im Kofferraum konnte man das Auto nach der Urlaubsbeladung wieder "ins Niveau" bringen.
Und mein letzter Volvo hat das dann schön automatisch geregelt.

Beste Grüße
Rüdiger
__________________
Viele Grüße
Heike & Rüdiger
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  #5  
Alt 11.08.2012, 01:05
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Jochen59 Jochen59 ist offline
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Zitat:
Zitat von marcus Beitrag anzeigen
Hallo
Bei Veränderungen des Fahrzeugs gibt es folgende Möglicheiten:

.......
Eine AHK gib es nicht mit ABE hier muß der einbau abgenommen werden.....

mfg

Marcus

Falsch, das war früher und wurde geändert.

vG
Jochen
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  #6  
Alt 13.08.2012, 23:08
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helbil helbil ist offline
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Zur ursprünglichne Frage

Ja es gehen Fahrradträger und AHK.
Für die Freiräume der Ahk gibt es eine DIN / EU Norm.
Bitte die Hinterachslast beachten.
Achtung es gibt eine Mindestvorderachslast.
Bei Womos mit langem Achsüberhang nur mit speziellen Camperrefen, und auch die fliegen raus.
__________________
Gruß aus dem Schwarzwald
Helmut
Rib that`s it
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  #7  
Alt 14.08.2012, 11:33
marcus marcus ist offline
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Bis ich die erste ABE sehe, glaube ich das nicht....



Gruß
Marcus
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  #8  
Alt 14.08.2012, 12:11
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
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Servus,

ich hab 2 Anbauabnahmen vom TÜV

1) Zusatzschraubenfedern von Goldschmitt - da Teilegutachten - TÜV schreibt die geforderten Teile wären verbaut, Papiere unverzüglich ändern (ist auch in meinem Sinne wegen Auflastung).

2) Westfalia Anhängekupplung liegt Bauartgenehmigung vor, der TÜV bestätigt, dass eine Anhängekupplung verbaut ist (er hat vom Bürofenster auf den Hof geschaut) => Papiere updaten, wenn man sie mal der Zulassungsbehörde vor legt (und das bei 2,5to und 150kg Stützlast).

Anbau der Anhängekupplung inkl. TÜV Zettel hatte ich beim Kastenwagenkauf im Preis vereinbart und war Sache des Verkäufers.

Ich hab aber keinen Zettel, wo obendrauf steht ABE.
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
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  #9  
Alt 14.08.2012, 15:16
marcus marcus ist offline
Meteorit
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Hallo
Das Teilegutachten ist gleichbedeutend mit dem Prüfbericht.
Das heisst, dass eine Prüforganisation bestätigt, dass der Anbau nach den Vorgaben des Zubehörteil-Herstellers (hier: Lieferant der AHK) und des Fahrzeugherstellers angebaut wurde und somit den Regeln der Technik entspricht.

Ist ja auch sinnvoll, was nützt mir eine AHK mit 3 to Anhängelast, die ich an den falschen Befestigungspunkten montiert habe und nun bei 1 to tatsächlicher Anhängelast die Grätsche macht.

mfg
Marcus
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  #10  
Alt 14.08.2012, 16:48
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
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naja, als erstes bin ich als fahrer für den momentanen zustand verantwortlich, die einbauanleitung inkl. skizzen und ablichtungen fahr ich mit spazieren (auch wenn ich es vergessen hatte, wo die zettel sind).
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
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  #11  
Alt 15.08.2012, 01:56
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Jochen59 Jochen59 ist offline
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Zitat:
Zitat von marcus Beitrag anzeigen
Bis ich die erste ABE sehe, glaube ich das nicht....



Gruß
Marcus


Die Voraussetzungen für einen abnahmefreien Anbau der AHK nach § 19 Abs. 3 STVZO sind im Einzelnen in Deutschland wie folgt:

Die AHK muss eine EU-Zulassung haben (Prüfzeichen mit e beginnend). Die zulässige Anhängelast ist anhand des D-Wertes der Anhängerkupplung zu überprüfen. In Österreich ist die Zulassung davon abhängig, ob bereits eine Vorrichtung im Typenschein eingetragen ist oder nicht. Nur wenn keine eingetragen ist, muss sie von der Überprüfungsstelle der jeweiligen Landesregierung überprüft und eingetragen werden.

viele Grüße Jochen
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  #12  
Alt 15.08.2012, 11:14
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Octopus Octopus ist offline
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Normalerweise gilt die Enbauanleitung des Herstellers als ABE.
Dort braucht dann nichts mehr eingetragen werden.

Ich kenne das jedenfalls aus dem PKW Bereich so.
__________________
Besten Gruß aus Nuthetal bei Berlin

Frank

24:


"Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen...."

Legende:
ex Moritz 360 mit ex Force 5 PS, ex Suzuki DT 5

aktuell: Yammi F6,Trailer: Anssems PLT 750 mit Flachplane, Boot kommt irgendwann wieder...
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