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| Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Die Voraussetzungen für einen abnahmefreien Anbau der AHK nach § 19 Abs. 3 STVZO sind im Einzelnen in Deutschland wie folgt: Die AHK muss eine EU-Zulassung haben (Prüfzeichen mit e beginnend). Die zulässige Anhängelast ist anhand des D-Wertes der Anhängerkupplung zu überprüfen. In Österreich ist die Zulassung davon abhängig, ob bereits eine Vorrichtung im Typenschein eingetragen ist oder nicht. Nur wenn keine eingetragen ist, muss sie von der Überprüfungsstelle der jeweiligen Landesregierung überprüft und eingetragen werden. viele Grüße Jochen |
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#2
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Normalerweise gilt die Enbauanleitung des Herstellers als ABE.
Dort braucht dann nichts mehr eingetragen werden. Ich kenne das jedenfalls aus dem PKW Bereich so.
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Besten Gruß aus Nuthetal bei Berlin Frank 24: ![]() "Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen...." Legende: ex Moritz 360 mit ex Force 5 PS, ex Suzuki DT 5 aktuell: Yammi F6,Trailer: Anssems PLT 750 mit Flachplane, Boot kommt irgendwann wieder... |
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