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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Zitat:
Dass ich für die Donau ein Binnen-Patent benötige ist schon klar - war auch nicht meine Frage ;-) Aus all den Antworten entnehme ich: Österreich-Zulassung ist das selbe wie Donau-Zulassung (da war ich mir nicht sicher) Wenn Boot einmal eine Österreich-Zulassung hatte, wurde auch Mehrwertsteuer in Österreich abgeführt (da bin ich mir jedoch noch immer nicht sicher) Ich muss kontrollieren, wie lange die österr. Zulassung noch Gültigkeit hat. Schau ma mal: morgen lass ich mir all die notwendigen Papiere zufaxen und dann werd ich einmal a bissl telefonieren. Danke mal für Eure Infos! Fritz PS: weiss wer eine günstige Firma, die mir das Boot von Umag nach Klosterneuburg überstellt? |
#2
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Und was ist CE-Konformität???
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#3
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suchst halt im Internet oder hier im Forum danach, so schwer ist das wirklich nicht zu finden
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#4
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Moment, Österreich-Zulassung? Was bedeutet das? Es gibt die sportbootzulassung für Binnengewässer und den Seebrief.
Erstere ist recht unkompliziert zu bekommen, gilt aber eigentlich nur für Binnengewässer, wobei sie eigentlich eh alle Länder auch am Meer akzeptieren. Ist die MwSt nicht bezahlt oder hat das Boot keine ce, gibt's einen Vermerk, dass in der eu nicht gefahren werden darf. Lg Martin |
#5
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Zitat:
Die MWSt ist in Österreich nicht relevant für die zulassung. Das ist eine steuerrechtliche Sache, nicht mehr und nicht weniger. Ohne Bezahlung der MwSt kann man sehr wohl auf der Donau fahren. Aaaaaaaber: man begeht eine Steuerhinterziehung, heißt also, wenn man erwischt wird, ist das Boot weg (Verfall) und man muss Strafe zahlen. Wenn derjenige also sagt, man dürfe nicht auf der donau fahren, so ist das indirekt richtig, aber nicht vollständig, weil eigentlich muss es heißen, man darf das Boot in diesem Zustand nirgendwo in der eu fahren. Das mit der Ce ist, wie Martin schon schrieb, richtig. |
#6
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Hallo Fritz, wenn du mir die Größe, und Gewicht des Bootes nennts sowie ev. ein Bild sendest, kann ich einen Bekannten fragen, der macht nebenbei Überstellungen von Booten, kostet nicht viel,..
LG Roman
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
#7
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Zitat:
Hallo Roman, der Bayliner ist 8,25m lang und wiegt ca. 2700kg. LG,Fritz |
#8
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Zitat:
Nachdem aber Kroatien nächstes Jahr zur EU beitritt, ist die Mwst. nachträglich zu entrichten - die Höhe wird sich nach dem Alter und dem Zeitwert richten! L.G. Edwin
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#9
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So, einige Telefonate, und i bin a bissl g´scheiter worden.
Also: Wenn Boot österr. Zulassung hat bedeutet dies nicht, dass es auch eine österr. Binnenzulassung hat. Unser "Objekt der Begierde" hat eine österr. Zulassung, allerdings nur Seebrief bis ins Jahr 2019. Jedoch keine Binnenzulassung. Bedeutet, dass das Boot in Österreich (genau Niederösterreich) neu überprüft werden muss, von der nö. Landesregierung. ...soll ich mir das wirklich antun? Grüße, Fritz |
#10
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Wenn es "DAS BOOT" ist, welches du haben möchtest, und der Preis stimmt, so kauf es!
Eine etwaige Bootsüberprüfung in Österreich kostet nicht viel, da wird nur geschaut, das technisch alles Ok ist, dann bekommst du in der Zulassungsbescheinigung auch vorgeschrieben, was an Ausrüstung am Boot vorhanden sein muss! Ich habe bisher keine negativen Erfahrungen bei Zulassungen oder Überprüfungen gehabt!
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
#11
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Zitat:
Man stelle sich folgendes Szenario vor - ich bin (natürlich nicht wirklich!) Eigner einer 70 Fuß Motoryacht, mit Heimathafen Split in Kroatien und die Landesregierung in Österreich möchte nun eine technische Überprüfung durchführen... 1.) bin ich nicht bereit, dass ich das 70 Fuß-Ding mittels Schwertransport nach Österreich zur Überprüfung bringen lasse und dann freilich wieder zurück. (da wär ich ja auch schön blöd, denn bei der Einfuhr nach Österr. hätte ich ja dann gleich auch die Mwst. zu bezahlen) 2.) glaube ich kaum, dass ein österr. Beamter deswegen seinen Hint... nach Split bewegt, um da vor Ort eine Überprüfung durchzuführen. (als Steuerzahler hätte ich da auch eine Menge einzwenden!) 3.) meine ich ich, dass es keinen offiziellen österr. Beamten gibt, der eine technische Überprüfung einer 70 Fuß Motoryacht überhaupt durchführen kann! Nein Leute, bitte bleibts am Boden - ist die Zulassung einmal gemacht (und da geht ist sicher nur um Papiere und nicht um eine "Begutachtung durch ein offizielles Organ"), ist der Kas g'fressen! Oder ist das bei Euch in der "Schlauchbootfraktion" etwa anders? (Anm.: ich rede von Seebrief und nicht von Binnenzulassung!) @Berny: Zitat:
@Andrea und Fritz: Wie ich Euch schon bei mir drüben geraten hab - wenn Ihr Rechtssicherheit wollt, dann fragt bitte bei der für Euch zuständigen Landesregierung, sonst wird das nix! L.G. Edwin
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#12
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Edwin,
das haben wir heute gemacht - und deshalb lassen wir es. Das größte rechtliche Problem ist, dass die Abfuhr der MWSt nicht mehr nachgewiesen werden kann. LG, Fritz |
#13
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Zitat:
Also - wenn Ihr wirklich Euer Traumboot gefunden habt, dann macht Euch bei den Behörden und bei einem guten Steuerberater schlau! Ähhm, hab ich eigentlich auch schon erwähnt, dass man schöne Boote auch mieten kann und, dass man dabei weit weniger Kopfweh hat, als bei einem eigenen Boot? ![]() L.G. Edwin
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#14
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Zitat:
ich weiß, binnenzulassung ist wieder was anderes, aber da muss ich mein boot auch nicht vorführen. da mach ich mit mit dem beamten, oder gutachter, einen termin und einen ort aus. die begutachtung kostet dann einen bestimmten betrag. da ist dann wahrscheinlich schon eine anreisepauschale mit dabei. und warum sollte sowas im ausland nicht gehen? natürlich mit anderem weggeld für den beamten. lg martin |
#15
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Zitat:
Nix für ungut, aber das ist in der Realität nicht machbar, würde von niemanden bezahlt werden und dem Staat Österr. kann es ausserdem ziemlich wurscht sein, ob da irgendwo in der Welt ein Boot schwimmt, welches nicht zu 100% österr. Vorschriften entspricht. Wichtig ist vielmehr, dass das Boot und deren Ausrüstung jenen Vorschriften entspricht, wo es gemeldet (nicht zugelassen!) ist! Und letzteres liegt in der Verantwortung des Eigners und nicht dem Staat, der das Boot zugelassen hat! L.G. Edwin
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