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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 26.08.2012, 22:32
Laredo Laredo ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von charlyxl Beitrag anzeigen
Da ich gerade das Schifffahrtspatent 10m mache muss ich auch meinen Senf dazu geben.

a.) wenn das boot ein Wiener oder Steirisches Kennzeichen hat dann wurde es in diesem Bundesland auch zugelassen. Das heisst das der Eigentümer im 1. Beispiel seinen ordentlichen Wohnsitz in Wien und beim 2. in der Steiermark hat.

b.) Ob man auf der Donau fahren darf hängt vom Patent ab. Wenn Du das Schiffahrtspatent 10m hast dann darst Du auf Wasserstrassen (zB.: Donau) fahren, sämtlichen Seen, Flüssen und sofern das Schifffahrtsgesetz dafür angewandt wird und keine Sonderregelungen etwas anderes besagen.
Wenn Du nur das Schiffahrtspatent 10m Seen und Flüsse hast dann darfst Du auch nur auf Seen und Flüsse fahren. Leider nicht auf der Donau, da diese eine Wasserstrasse ist. Genauso wie die March (bis Fluss-km 6), Enns (bis 2,7), Traun (1,8)

c.) Wenn es ein gebrauchtes Boot ist dann ist eine Überprüfung alle max. 7 Jahre fällig. Meistens sind es 5 Jahre.
Nur bei Neubooten ist die erste Überprüfung erst nach 10 Jahren fällig.


Alles beim Martin gelernt :-)

Dass ich für die Donau ein Binnen-Patent benötige ist schon klar - war auch nicht meine Frage ;-)

Aus all den Antworten entnehme ich:
Österreich-Zulassung ist das selbe wie Donau-Zulassung (da war ich mir nicht sicher)

Wenn Boot einmal eine Österreich-Zulassung hatte, wurde auch Mehrwertsteuer in Österreich abgeführt (da bin ich mir jedoch noch immer nicht sicher)

Ich muss kontrollieren, wie lange die österr. Zulassung noch Gültigkeit hat.

Schau ma mal: morgen lass ich mir all die notwendigen Papiere zufaxen und dann werd ich einmal a bissl telefonieren.

Danke mal für Eure Infos!

Fritz

PS: weiss wer eine günstige Firma, die mir das Boot von Umag nach Klosterneuburg überstellt?
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  #2  
Alt 26.08.2012, 22:37
Laredo Laredo ist offline
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Und was ist CE-Konformität???

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  #3  
Alt 26.08.2012, 22:54
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von Laredo Beitrag anzeigen
Und was ist CE-Konformität???

suchst halt im Internet oder hier im Forum danach, so schwer ist das wirklich nicht zu finden
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  #4  
Alt 26.08.2012, 22:56
goeberl
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Moment, Österreich-Zulassung? Was bedeutet das? Es gibt die sportbootzulassung für Binnengewässer und den Seebrief.
Erstere ist recht unkompliziert zu bekommen, gilt aber eigentlich nur für Binnengewässer, wobei sie eigentlich eh alle Länder auch am Meer akzeptieren.

Ist die MwSt nicht bezahlt oder hat das Boot keine ce, gibt's einen Vermerk, dass in der eu nicht gefahren werden darf.


Lg Martin
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  #5  
Alt 27.08.2012, 09:30
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Zitat:
Zitat von goeberl Beitrag anzeigen
Moment, Österreich-Zulassung? Was bedeutet das? Es gibt die sportbootzulassung für Binnengewässer und den Seebrief.
Erstere ist recht unkompliziert zu bekommen, gilt aber eigentlich nur für Binnengewässer, wobei sie eigentlich eh alle Länder auch am Meer akzeptieren.

Ist die MwSt nicht bezahlt oder hat das Boot keine ce, gibt's einen Vermerk, dass in der eu nicht gefahren werden darf.


Lg Martin
Für Boote unter 5 m und Schlauchboote (ein Rib ist ein boot mit GfK rumpf) gibt es keinen seebrief.

Die MWSt ist in Österreich nicht relevant für die zulassung.
Das ist eine steuerrechtliche Sache, nicht mehr und nicht weniger.
Ohne Bezahlung der MwSt kann man sehr wohl auf der Donau fahren.
Aaaaaaaber: man begeht eine Steuerhinterziehung, heißt also, wenn man erwischt wird, ist das Boot weg (Verfall) und man muss Strafe zahlen.

Wenn derjenige also sagt, man dürfe nicht auf der donau fahren, so ist das indirekt richtig, aber nicht vollständig, weil eigentlich muss es heißen, man darf das Boot in diesem Zustand nirgendwo in der eu fahren.

Das mit der Ce ist, wie Martin schon schrieb, richtig.
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  #6  
Alt 27.08.2012, 07:12
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Hallo Fritz, wenn du mir die Größe, und Gewicht des Bootes nennts sowie ev. ein Bild sendest, kann ich einen Bekannten fragen, der macht nebenbei Überstellungen von Booten, kostet nicht viel,..

LG Roman
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lg Roman

*the Boater formerly known as DB600

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  #7  
Alt 27.08.2012, 09:41
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Zitat:
Zitat von FAR FAR AWAY Beitrag anzeigen
Hallo Fritz, wenn du mir die Größe, und Gewicht des Bootes nennts sowie ev. ein Bild sendest, kann ich einen Bekannten fragen, der macht nebenbei Überstellungen von Booten, kostet nicht viel,..

LG Roman

Hallo Roman,

der Bayliner ist 8,25m lang und wiegt ca. 2700kg.

LG,Fritz
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  #8  
Alt 27.08.2012, 10:58
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Zitat:
Zitat von Laredo Beitrag anzeigen
Wenn Boot einmal eine Österreich-Zulassung hatte, wurde auch Mehrwertsteuer in Österreich abgeführt (da bin ich mir jedoch noch immer nicht sicher)
Nicht zwangsweise - wenn das Boot beim Neukauf außerhalb der EU ausgeliefert wurde wie z.B. eben in Kroatien und auch nie in EU-Gewässern war, dann braucht man die Mwst. nicht zu bezahlen! (das hat nix mit der Zulassung zu tun) Das ist auch der Grund, warum viele Österreicher und Deutsche ihr Boot in Kroatien liegen haben.

Nachdem aber Kroatien nächstes Jahr zur EU beitritt, ist die Mwst. nachträglich zu entrichten - die Höhe wird sich nach dem Alter und dem Zeitwert richten!

L.G.

Edwin
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  #9  
Alt 27.08.2012, 11:57
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So, einige Telefonate, und i bin a bissl g´scheiter worden.

Also:
Wenn Boot österr. Zulassung hat bedeutet dies nicht, dass es auch eine österr. Binnenzulassung hat.

Unser "Objekt der Begierde" hat eine österr. Zulassung, allerdings nur Seebrief bis ins Jahr 2019. Jedoch keine Binnenzulassung.

Bedeutet, dass das Boot in Österreich (genau Niederösterreich) neu überprüft werden muss, von der nö. Landesregierung.

...soll ich mir das wirklich antun?

Grüße,
Fritz
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  #10  
Alt 27.08.2012, 12:15
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Wenn es "DAS BOOT" ist, welches du haben möchtest, und der Preis stimmt, so kauf es!

Eine etwaige Bootsüberprüfung in Österreich kostet nicht viel, da wird nur geschaut, das technisch alles Ok ist, dann bekommst du in der Zulassungsbescheinigung auch vorgeschrieben, was an Ausrüstung am Boot vorhanden sein muss!

Ich habe bisher keine negativen Erfahrungen bei Zulassungen oder Überprüfungen gehabt!
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  #11  
Alt 27.08.2012, 19:40
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Zitat:
Zitat von FAR FAR AWAY Beitrag anzeigen
Eine etwaige Bootsüberprüfung in Österreich kostet nicht viel, da wird nur geschaut, das technisch alles Ok ist
Ich muß zugeben, dass ich mich mit den österr. Zulassungen nicht wirklich auskenne, aber eines glaube ich ganz sicher nicht - dass es eine technische Überprüfung in Österreich gibt, wenn mein Boot z.B. in Kroatien (oder meinetwegen gar in der Karibik) liegt! Die Binnengeschichte lasse ich jetzt mal außen vor!

Man stelle sich folgendes Szenario vor - ich bin (natürlich nicht wirklich!) Eigner einer 70 Fuß Motoryacht, mit Heimathafen Split in Kroatien und die Landesregierung in Österreich möchte nun eine technische Überprüfung durchführen...

1.) bin ich nicht bereit, dass ich das 70 Fuß-Ding mittels Schwertransport nach Österreich zur Überprüfung bringen lasse und dann freilich wieder zurück. (da wär ich ja auch schön blöd, denn bei der Einfuhr nach Österr. hätte ich ja dann gleich auch die Mwst. zu bezahlen)

2.) glaube ich kaum, dass ein österr. Beamter deswegen seinen Hint... nach Split bewegt, um da vor Ort eine Überprüfung durchzuführen. (als Steuerzahler hätte ich da auch eine Menge einzwenden!)

3.) meine ich ich, dass es keinen offiziellen österr. Beamten gibt, der eine technische Überprüfung einer 70 Fuß Motoryacht überhaupt durchführen kann!

Nein Leute, bitte bleibts am Boden - ist die Zulassung einmal gemacht (und da geht ist sicher nur um Papiere und nicht um eine "Begutachtung durch ein offizielles Organ"), ist der Kas g'fressen!

Oder ist das bei Euch in der "Schlauchbootfraktion" etwa anders? (Anm.: ich rede von Seebrief und nicht von Binnenzulassung!)

@Berny:

Zitat:
Zitat von Berny
wenn du das Boot in Kroatien zuläßt, wird es dann in der EU nächstes Jahr ohne CE übernommen?
Eine Zulassung wirst Du in Kroatien nicht hinbekommen - es sei denn, Du hast da einen Wohnsitz! (Anm.: die Anmeldung eines Bootes beim Hafenkapitän hat nichts mit einer Zulassung zu tun!)

@Andrea und Fritz: Wie ich Euch schon bei mir drüben geraten hab - wenn Ihr Rechtssicherheit wollt, dann fragt bitte bei der für Euch zuständigen Landesregierung, sonst wird das nix!

L.G.

Edwin
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  #12  
Alt 27.08.2012, 19:44
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Edwin,

das haben wir heute gemacht - und deshalb lassen wir es.

Das größte rechtliche Problem ist, dass die Abfuhr der MWSt nicht mehr nachgewiesen werden kann.

LG,
Fritz
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  #13  
Alt 27.08.2012, 20:11
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Zitat von Laredo Beitrag anzeigen
Das größte rechtliche Problem ist, dass die Abfuhr der MWSt nicht mehr nachgewiesen werden kann.
Lasst Euch deswegen nicht gleich ins Boxhorn jagen - die Sache mit der Mwst. ist ja abhängig vom Alter des Bootes. Es kann zwar derzeit noch niemand sagen, wie es mit dem Beitritt der Kroaten zur EU genau gerechnet wird, aber z.B. in Slowenien hat das damals meines Wissens nach nur Boote betroffen, die jünger als 7 Jahre waren.

Also - wenn Ihr wirklich Euer Traumboot gefunden habt, dann macht Euch bei den Behörden und bei einem guten Steuerberater schlau!

Ähhm, hab ich eigentlich auch schon erwähnt, dass man schöne Boote auch mieten kann und, dass man dabei weit weniger Kopfweh hat, als bei einem eigenen Boot?

L.G.

Edwin
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  #14  
Alt 27.08.2012, 20:41
goeberl
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Zitat:
Zitat von Edwin Beitrag anzeigen
2.) glaube ich kaum, dass ein österr. Beamter deswegen seinen Hint... nach Split bewegt, um da vor Ort eine Überprüfung durchzuführen. (als Steuerzahler hätte ich da auch eine Menge einzwenden!)
da wär ich mir nicht so sicher. dem steuerzahler kanns egal sein, für die anreisekosten musst eh du als bootseigner aufkommen.

ich weiß, binnenzulassung ist wieder was anderes, aber da muss ich mein boot auch nicht vorführen. da mach ich mit mit dem beamten, oder gutachter, einen termin und einen ort aus. die begutachtung kostet dann einen bestimmten betrag. da ist dann wahrscheinlich schon eine anreisepauschale mit dabei.
und warum sollte sowas im ausland nicht gehen? natürlich mit anderem weggeld für den beamten.

lg martin
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  #15  
Alt 27.08.2012, 21:07
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Zitat:
Zitat von goeberl Beitrag anzeigen
und warum sollte sowas im ausland nicht gehen? natürlich mit anderem weggeld für den beamten.
Martin, ich wette zwar grundsätzlich nicht, aber in dem Fall würde ich mich wahrscheinlich doch überreden lassen - den Beamten möchte ich sehen, der meine Yacht in Somalia überprüfen kommt...

Nix für ungut, aber das ist in der Realität nicht machbar, würde von niemanden bezahlt werden und dem Staat Österr. kann es ausserdem ziemlich wurscht sein, ob da irgendwo in der Welt ein Boot schwimmt, welches nicht zu 100% österr. Vorschriften entspricht. Wichtig ist vielmehr, dass das Boot und deren Ausrüstung jenen Vorschriften entspricht, wo es gemeldet (nicht zugelassen!) ist! Und letzteres liegt in der Verantwortung des Eigners und nicht dem Staat, der das Boot zugelassen hat!

L.G.

Edwin
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