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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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WoMo
Hallo Andreas,
das Wohnmobil in Deutschland einzuführen ist kein Problem. Hat das Auto MWSt. ist es auch bei uns zuversteuern, wenn nicht braucht man garnichts tun. Das WoMo muss zuerst in Italien abgemeldet werden, aber Achtung !!!!! du darfst es nicht mit Deutschen Kurzzeitkennzeichen oder Roter Nummer nach Deutschland überführen !!!!!!!!! Strafen: ca. 450,00€ und die Rote Nummer ist für 3 Wochen weg. Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsstelle ist der Preis nicht bekannt soll hoch sein. Der Italiener muss dir ein Zoll oder Ausfuhrkennzeichen besorgen. Sonst hast du kein Problem. Wichtig: wegen der Gasanlage, wenn du die möglichkeit hast, um mit den Unterlagen von den Einbauherstellern beim Tüv vorzusprechen, was oder wie geändert werden muss, gibt es dann keine probleme mehr. Wenn das Auto auch in Deutschland vertrieben wird, kann der Tüv über seine Unterlagen nachlesen wegen der Detail's. Mit den Ital. Papieren und dem Auto zum Tüv §21 und AU mit Gasprüfung, durchführen lassen, wenn alles paßt mit den Unterlagen zur Zulassungsstelle und einfach anmelden. viele Grüße Konni PS. schreib mir wenn du noch fragen hast, wir können dann auch telefonieren.
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Grüße aus Karlsfeld b. München im schönen Oberbayern senden euch Konni und Elke !! ![]() |
#2
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Hallo Konni,
vielen Dank, das war ja mal eine ausführliche Antwort. Es handelt sich bei dem WoMo um ein Ford Challenger 172. Sagt mir persönlich nichts, aber Challenger-Händler gibt es in D. Heizung sollte von Truma sein, dürfte dann doch keine Probleme geben, oder? Das WoMo ist nicht für mich, mein italienischer Bekannter fragte mich nur, ob ich nicht jemanden in D wüßte, der eine gebrauchen kann. Gegenwärtig ist es in Italien wohl nicht so einfach, ein WoMo zu verkaufen und erheblich unter Wert abgeben will/kann er es auch nicht.
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Gruß Andreas Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der. (Wilhelm Busch) |
#3
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Hallo Andreas,
ein älteres WOMO nach D? Würde ich nicht machen, da die Gasanlage den deutschen Sicherheitsnormen entsprechen und ev. komplett getauscht werden muß (periodisch abnahmeplichtig) = extra Aufwand! Und was ist mit der Umweltplakette für den Stadtverkehr? Mit roter Nummer überführen könnte ein Risiko sein, aber mit dem 5-Tage Kurz-Überführungskennzeichen hat man innerhalb der EU keine Probleme. Das weißt Du aber sicher. Damit hatten wir auch keine Probleme bei den vielen Überführungen von Booten nach D enschl. auch durch CH. Siehe hier Um Links zu sehen, bitte registrieren weiter nach unten skrollen: Ü-Kennzeichen aus dem Ausland Aber eine Ausfuhrzulassung des Fzg. aus dem Ausland Italien nach D ist möglich, könnte aber etwas dauern und kotet auch extra. Derzeit ist die Marktlage in Italien käuferfreundlich für WOMOs wegen der Eu-Wirtschaftskrise, das gilt auch für Boote. ![]() |
#4
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[QUOTE=Asso;286610]Hallo Andreas,
das Wohnmobil in Deutschland einzuführen ist kein Problem. Hat das Auto MWSt. ist es auch bei uns zuversteuern, wenn nicht braucht man garnichts tun. Das WoMo muss zuerst in Italien abgemeldet werden, aber Achtung !!!!! du darfst es nicht mit Deutschen Kurzzeitkennzeichen oder Roter Nummer nach Deutschland überführen !!!!!!!!! Strafen: ca. 450,00€ und die Rote Nummer ist für 3 Wochen weg. Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsstelle ist der Preis nicht bekannt soll hoch sein. Der Italiener muss dir ein Zoll oder Ausfuhrkennzeichen besorgen. Sonst hast du kein Problem. . viele Grüße Konni 1.) Au Backe hier hat ja wieder einer voll die Ahnung.....ich schreibs mal da ich aus Italien fast jeden Monat Fahrzeuge hole....übrigens mit Deutscher Roter Nr. Anscheinand hast du auch ein Händler Kennzeichen da du das so genau weist oder....offentsichtlich gibt es wohl große Unterschiede zwischem meinem Bundesland (Hessen) und deinem..... Unterm Strich ist es so wenn das Fzg mit deutscher Roter Nr. (Deutsche Zulassung) überführt wird, geht das die Spaghettis nen Sch.....an. Wichtig ist die Rote Nr. hat auch Deckungszusage durch die Vers. für EU Ausland. PUNKT ! Habe übrigens schon diverse Begegnungen mit der Policia hinter mir. 2.) Hat das Auto MWST, kauft der Deutsche im EU Ausland i.d.R. Netto und zahlt die Umsatzsteuer dann beim eigenen FA vor Ort (privat) oder im Rahmen der Umsatzsteuererklärung (Händler). Schönen Tag noch. Wichtig ist ja immer reden...auch wenn ich nix zu sagen habe. |
#5
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Zitat:
Da der Wagen dort mit 20% mal versteuert wurde wird er die wohl "mitkaufen" müssen. Zumindest spart sich der Käufer dann den Gang zum Finanzamt. |
#6
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Zitat:
immer schön selber an der Nase nehmen ![]() |
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