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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Normalerweise gelten doch die Regelungen des Heimatlandes, oder?
Wenn beispielsweise ein Australier bei einer Weltumsegelung mit seiner Segelyacht durch den Nord-Ostseekanal will und es in seinem Land keine Führerscheine für Boote gibt, kann man ja unmöglich von ihm verlangen, dass er einen Führerschein für Deutschland macht. Der Italiener darf ja auch mit seiner schrottigen RINA-Beleuchtung hier rumfahren, obwohl für deutsche Staatsbürger BSH gilt. |
#2
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Nur wenn du unter der Flagge deines Landes fährst, und das gibt es nur bei größeren Booten und gilt nicht unbedingt im binnenbereich.
Wie gesagt, hr und at negativ. |
#3
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Hallo
Nicht zwingend. Viele Länder regeln das so, z. B. auch Deutschland in der Sportbootführerscheinverordnung (gibts für binnen und für See): "§ 3*Ausnahmen (1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 1.** Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten.... " Um Links zu sehen, bitte registrieren Aber es gibt keinen Automatismus, das immer die Regelungen des Heimatlandes gelten. Die Führerscheine sind weitgehend gegenseitig anerkannt, aber eben nicht zwingend die Ausnahmen von der Führerscheinpflicht. Manche übernehmen die Regelung des Heimatlandes (wie Deutschland), andere bestehen auf einer eigenen Regelung wie die Niederlande mit der 20KM/H Grenze. Man muss sich also über das jeweilige Reiseland informieren Viele Grüße, Oliver |
#4
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Zitat:
Auf den Philippinen sollte man vorsichtig sein, wenn man Ausrüstung zum Fische fangen dabei hat. Denn dann braucht man zwar keinen Führerschein, aber der Bootsführer muss Philippino sein. So wie ich gehört habe, auch, wenn das Boot einen Innenbordmotor hat. Aber das ist für Schlauchboote nicht relevant. |
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