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2-Takt Alles zum Thema 2 Takt Aussenbordmotoren. |
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#1
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Immer dieser Versicherungsbullshit.....
Solange die Übermotorisierung nicht nachweißlich für denUnfall verantwortlich ist müssen die Zahlen..... Haftpflicht muß eh erstmal zahlen und könnte dann nen Rückgriff machen. Kasko kann nur dann die Zahlung verweigern wenn die Mehrleistung nachweißlichfür den Schaden verantwortlich ist. ZB Spiegel rausgbrochen..... Aber das können die auch wenn du nen 4t an ein Boot hängst das nur für das Gewicht eines 2t ausgelegt ist! Ich hab auch 230PS statt 200 im Boot, so what? Der Spiegel hält es und die Selbstlenzer hab ich umgebaut um das zusätzliche Gewicht des Diesels und das anderen Antriebs nicht zum Problem werden zu lassen..... |
#2
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...stimmt fast alles. Nur angeben musst Du die Leistung eben, denn das ist Bestandteil des Vertrags. Wenn das abweicht (im Prinzip auch nach Unten), kann die Versicherung Ungültigkeit geltend machen.
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wer gerne Wurst isst oder nach dem Gesetz lebt, weiß nicht, wie beides gemacht wird. ![]() zumindest bei der Wurst rückt Aufklärung gerade näher...wieher... ![]() |
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