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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Ja, weils eindeutig dargestellt und auch verständlich ist.
Wenn jemand der Meinung ist, man muss das rechtlich klären, so ist das dann nicht mein Part, dafür gibts dann entsprechende Behörden und Vorgänge, bis hin zum Verwaltungsgerichtshof. Wenn dort dann festgestellt wird, es ist nicht rechtens, dann wird die Verordnung aufgehoben und muß neu erstellt werden. Aber die rechtliche Beurteilung ist nicht mein Part, das ist Part der Behörde, es gibt diese Verordnung und sie ist klar und verständlich geschrieben. Das war jetzt die Theorie, jetzt zur Praxis: Ich bin Hundeführer und in Österreich gibts keine Knöllchen ![]() |
#2
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Parkverbot
Berny,
auch wenn Du keine "Knöllchen" schreibst, wie heißen denn die Strafzettel bei Euch. Scheibenwischer-Pickerl ![]() ![]() Sorry, ich weiß es wirklich nicht, da ich in Austria noch nie verwarnt wurde. Gruß Erich |
#3
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Zitat:
Wenn du an Ort und Stelle zahlst ist dies ein " Organmandat " lg Franz ![]() PS: Es kann aber auch ein Zetterl sein, wo dir ein ander Fahrzeuglenker sagt, was er von dir hält. |
#4
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Zitat:
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