Und dann gäbe es noch "Unterlassung der Hilfeleistung" (gibts sicher auch in Hr und ist sicherlich ein Straftatbestand, denke ich mal), und als Bootfahrer hat man jede erdenkliche Ausbildung, Hilfeleistung auch durchführen zu können

Also nicht mal "Not kennt kein Gebot" braucht man hier anwenden...
Zitat:
Wenn Du Dich an Deinen Schein erinnertst, den Du ja hoffentlich hast,
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Tja, da kommen doch wirklich Zweifel auf....
Von dem abgesehen sehe ich bei dir (Takis) außer dem Vorstellungsthread doch nur Nörgel-Threads.
Komisch komisch....