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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Hallo Honky,
Du hast Recht, was den Drehschemelanhänger mit C1E betrifft. Dieter, Du hast Recht: Wer den alten grauen Lappen hat, muss für den C1 und C1E keine Gesundheitsprüfung machen. Die bleiben unbeschränkt stehen. Aber: ganz wichtig! Zitat von Fahrlehrerverband: Eine Umtauschpflicht gibt es nicht, die alten Führerscheine behalten ihre Gültigkeit. Zu den alten Führerscheinen zählen: Der graue Führerschein (sog. "grauer Lappen"), der rosarote Führerschein, DDR-Führerscheine. Wer allerdings ab dem 50. Lebensjahr die Klassen C1/ C1E oder auch die eingeschränkte Kl. C/ CE 79 weiter behalten möchte, muss den alten Führerschein in den Scheckkartenführerschein umtauschen. Ich hatte das schon vor 4 Jahren gemacht und habe natürlich bei C1 und C1E keine Einschränkungen. Mein alter 1er gilt natürlich von 50 ccm mit 2 PS bis Hayabusa mit knapp 200 PS (V-max 412 km/h - nur Fliegen ist schöner - nein, stimmt nicht, denn die Startgeschwindigkeit der modernen Kampfflugzeuge liegt bei maximal 300 km/h). Grüße Max
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wer gerne Wurst isst oder nach dem Gesetz lebt, weiß nicht, wie beides gemacht wird. ![]() zumindest bei der Wurst rückt Aufklärung gerade näher...wieher... ![]() |
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