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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot. |
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#1
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Achtung Martin & Andrea,
die Lichtleiste gehört hinter den Prop. So wie Du es jetzt hast bekommst Du Ärger mit der Straßenpolizei und nicht nur in D. ![]() Michaela hat wieder schöne Arbeit abgeliefert, Gratulation! ![]() Geändert von DieterM (07.05.2013 um 13:40 Uhr) Grund: Anspr. geändert |
#2
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Wieso ? Zumindest darf die Ladung in D doch bis 1m überstehen ohne weitere Kennzeichnung !
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#3
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Stimmt! Nur das Kennzeichen darf sie nicht verdecken...
Saubere Arbeit Michi! ![]() Ich würde sagen rückwärts gehts nach Ettlingen, rechts zum Hauptbahnhof, links zur Klotze und geradeaus zum ZKM. ![]()
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![]() ![]() LG Gernot |
#4
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Zitat:
soweit teilweise richtig, aber nur gültig für D, aber das Nummernschild darf dabei nicht abgedeckt werden wie es hier der Fall ist. Im Ausland müssen aber teilweise auch bei weniger als 1,5 m überstehende Ladung abgesichert werden mit speziellen Warnschildern oder auch des Nachts mit roter zusätzl Lampe, so in A z.Bsp. In Italien darf keine Ladung die Lichtleiste von Bootsanhängern überragen. ![]() Gebremste Bootsanhänger haben deswegen eine besonders verstärkte weit herausziehbare Halterung der Lichtleiste. Das sollte man immer nutzen, denn es erhöht die Sicherheit insbesondere durch die seitlichen aufrechten und federnden äußeren Begrenzungsleuchten, die man weiß von vorne und rot von rückwärts im Verkehr gut mitbekommt. ![]() |
#5
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Wieder Mal super Arbeit Michaela!!!
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Viele Grüsse Ralf « Eine falsche Ansicht zu widerrufen erfordert mehr Charakter, als eine zu verteidigen.» ![]() Schopenhauer
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