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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Ohh shit Bruno,
![]() Deutschland und die liebe Bürokratie und die lieben Gesetze u. Paragraphen. Ich sag ja immer "Die Grenzen fallen weg u. Alle sprechen vom vereinten Europa, aber wir haben Bundeslandesgrenzen oder gar Kreisgrenzen die sind schon fast unüberwindbar" ![]() ![]() Hoffentlich wird´s nicht zu teuer für Dich ![]()
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Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein. ![]() Markus Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende. „Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt” Wer gute Freunde hat, ist wahrlich reich, denn die meisten sind Gold wert und einige sogar unbezahlbar. Marlin 500, Yamaha 60 PS 4 Takt. Chronik: Marlin 440S, Yamaha 40 PS 2 Takter, Zeepter 330 Al, Sail 9,9/15 PS mit 4 Takten, Trailer Eigenbau, Johnson 6/8 PS u. Johnson 20 PS. |
#2
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Zitat:
Steht hier alles im Forum ![]()
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Grüssle vom Bodensee Roland Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#3
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in einer guten fahrschule wird einem der geltungsbereich des scheins, den man gerade macht, erläutert. und auch wenn das nicht geschehen ist oder das wissen schon verjährt ist, ist jeder verpflichtet, sich über das revier schlau zu machen. und führerscheinfragen gehören da auch dazu.
ich find den threadtitel irritierend. mit einer falle hat das nichts zu tun. das sind einfach die gesetzlichen bestimmungen. lg martin |
#4
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Zitat:
Wem sagst Du das? In Europa gibt es das Mehrzweckfahrzeug M1-AF, in Deutschland aber nicht. Deswegen kostet der scheiss Pickup mit seinen lächerlichen 102PS auch 800€ Steuern statt 172€ ![]() Hier wird man beschissen wo man dabei ist.
Off-Topic:
Was ist ein Mehrzweckfahrzeug M1-AF? In der EU-Richtlinie 70/156/EWG werden die Aufbauarten von PKW (M1) als Limousine (AA), Schräghecklimousine (AB), Kombilimousine (AC), Coupe (AD), Kabriolimousine (AE) nach der ISO Norm 3833 - 1977 ausgewiesen. M1-AF Mehrzweckfahrzeuge sind hingegen: Andere als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum. Entspricht ein solches Fahrzeug jedoch den folgenden Bedingungen, wird es nicht als Fahrzeug der Klasse M1 angesehen: Es hat außer dem Fahrersitz nicht mehr als 6 Sitzplätze Ein Sitzplatz gilt als vorhanden, wenn das Fahrzeug mit zugänglichen Sitzverankerungen ausgestattet ist. Als "zugänglich" gelten Verankerungen, die benutzt werden können. P - (M+Nx68) > als Nx68 Darin bedeutet: P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg M = Masse im fahrbereiten Zustand in kg N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz Ein solches Fahrzeug gilt nicht als Fahrzeug der Klasse M1 Technische Definition - Mehrzweckfahrzeug M1/AF Das Mehrzweckfahrzeuge M1-AF wird in der 70/156/EWG nicht nach ISO Norm 3833 - 1977 ausgewiesen, sondern es wird schlichtweg beschrieben als "anderes als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum". Grundsätzlich ist das Mehrzweckfahrzeug AF aber in den Normen erfasst. Um nun den Unterschied zwischen einem "Kombi" AC und einem Mehrzweckfahrzeug AF aufzuzeigen, lässt sich, mangels deutscher Übersetzung der ISO 3833-1977, die DIN 70010 (Systematik der Straßenfahrzeuge) heranziehen, da die DIN 70010 der ISO 3833 - 1977 entspricht. Erscheinungsbild - Abbildungen in der DIN70010: AC = VW Passat AF = Mercedes G - 5Türer Vom reinen Erscheinungsbild her sind die klassischen Geländewagen wie z.B. Nissan Patrol, Toyota Land Cruiser und selbstverständlich der Mercedes G eindeutig AF Fahrzeuge. AC Karosserie Geschlossener Aufbau. Das Heck ist derart ausgelegt, dass der Innenraum des Kombis gegenüber dem der Limousine vergrößert ist. (Zitat DIN 70010) D.h., ein Kombi ist die Ableitung einer Limousine oder im Umkehrschluss, eine eigenständige Fahrzeugart wie ein Geländewagen kann kein Kombi sein, wenn es keine entsprechende Limousine in der Baureihe gibt, von dem die Geländewagekarosserie abgeleitet wurde. AC Dach Festes starr verbundenes Dach. Ein Teil des Daches kann auch geöffnet werden. (Zitat DIN 70010) Auf keinen Fall dürften die offenen Versionen von Mercedes G, Landrover Defender etc. als AC typisiert werden! Bei diesen Fahrzeugen lässt sich dass komplette Dach öffnen. Grundvoraussetzung für AC ein geschlossener Aufbau! AC Insassenraum 4 oder mehr Sitzplätze in mindestens 2 Sitzreihen. Die hintere(n) Sitzbank/Sitzbänke muss (müssen) klappbare oder herausnehmbare Rückenlehnen zur Vergrößerung der Ladefläche haben. (Zitat DIN 70010) Geländewagen mit Längssitzbänken haben genau genommen keinen 2. Sitzreihe und schon gar keine klappbaren Rückenlehnen (die Sitzfläche wird hochgeklappt) und sind demnach ebenfalls keine AC Fahrzeuge. Der klassische Geländewagen mit 2. Sitzreihe ist in der Sitzbankkonstruktion derart beschaffen, dass die Sitzbank komplett klappbar ist, d.h. die Bodenfläche ist freigelegt und wird bei eingebauter Sitzbank nicht von der Selbigen belegt. Auch hier gilt: ein solches Fahrzeug ist kein AC wie in der DIN/ISO definiert. Am deutlichsten aber zeigt sich der Unterschied im Fahrzeugkonzept AC zu AF in der Praxis, wenn man die in der DIN 70010 diesbezüglich genannten Fahrzeuge vergleicht. Während sich in den VW Passat eine handelsübliche Waschmaschine noch liegend einladen und transportieren lässt, erledigt der Mercedes G diese Übung mit einer stehenden Waschmaschine wesentlich souveräner. Richtig spannend dürfte es allerdings werden, wenn man versucht, beim Baustoffhändler eine Palette Fliesen (ca.800kg) mit einem Gabelstapler in den VW Passat zu verladen. Kommentar wohl überflüssig! Auch solche Aufgaben meistert ein G locker - von der Gewichtszuladung ganz zu schweigen. Fakt ist, dass der wahre "Charakter" eines Geländewagens tatsächlich dem des "Mehr-Zweck" entspricht - also dem des Personen oder Gütertransport während ein "Kombi" im direkten Vergleich dem Personen-Gepäcktransport dient. |
#5
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Braucht ma dafür auch nen besonderen Führerschein ?
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Gruß Holger |
#6
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Zitat:
bin schon wieder zurück von Berlin, da ich ja nicht Schlauchi fahren kann. Ich ärgere mich selber über mich ! Leider muss man schon fast ein Jura Studium machen, um die Gesetzte zu kennen. Die WAPO in Brandenburg waren auch nicht ganz sicher, ob meine Schiffnummer nur gültig ist für den Bodensee. Es gibt nach Angaben auch Zulassungen nur für den Bodensee ![]() Als Schweizer darf ich auch nicht mehr auf Schweizer Gewässer fahren, da Boot und ich nun in Deutschland wohne ( Ferienzulassung max. 1, 5 Monate pro Jahr ) . Echt verrückte Welt ! Nun, werde halt die Busse zahlen. Leider hat es hier auch wieder Leute, die sich freuen. In einem neuen Land hat es halt andere Gesetzte und Vorgehensweise. Das hätte ich Wissen müssen. Mein Entschluss hier zu wohnen, bereue ich immer noch nicht. Geniesse nun den Bodensee und später die wundervollen Flüsse in Deutschland. Wegen der Höhe der Busse weiss ich noch nichts. Hoffe auf eine kleine Geldbusse. Unser Treffen am Bodensee kann auf jeden Fall statt finden ;-) Liebe Grüsse |
#7
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Hi
Sei doch froh das Du das BSP hast und für aktuell 24 Euro umschreiben lassen kannst.Umgekehrt gehts nämlich nicht.
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LG Andi ![]() |
#8
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Ich glaube Bruno hat das BSP in der Schweiz gemacht und ist Schweizer und lebt jetzt in Deutschland, das ist nochmal anders.
Trotzdem steht hier alles geschrieben.
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Grüssle vom Bodensee Roland Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#9
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Hallo Bruno,
das ist natürlich ärgerlich. Aber! Egal wo ich mit meinem Bötchen unterwegs bin. Ich mache mich immer über das Fahrgebiet sachkundig, dass ich auch alles dafür habe.
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Gruß Bernd (Börny) Wiking Titan 570 4,3 MPI ECT MerCruiser 220 PS Der vom Bodensee |
#10
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Bruno, warum bist du nicht einfach bei Jemand anderem mitgefahren ?
Oder hättest dir Jemand ins Boot geholt, der einen Binnenschein hat ? Eine Ruckzuck Aktion die dich wieder nach Hause getrieben hat ohne einmal vor Ort mit der Orga zu sprechen, ist ja nu auch mal bissel deppert ![]() |
#11
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Hallo Bär
Ich glaube nicht das es Leute hier gibt die sich darüber freuen das Du zahlen musstest.Aber mit deiner Überschrift rufst Du sicher ein schmunzeln bei vielen hevor.Nur weil Du Dich nicht genügend informiert hast von einer Falle zu reden finde ich schon etwas merkwürdig zumal es in Deiner alten Heimat auch genug Dinge gibt die uns hier in Deutschland verwundern würden.Wenn ich heute nach norwegen oder in ein anderes Land reise muss ich mich eben auch vorher informieren und kann mich nicht nachher darauf Berufen das ich einfach zu faul war mich vorher schlau zu machen.
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LG Andi ![]() |
#12
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Eine hauruck Aktion habe ich nicht gemacht. Schon wegen den Kosten von Hin und Rückfahrt. Ist ja doof, wegen einem Tag nach Berlin zu fahren, oder ? Bin halt manchmal etwas dünnhäutig. ;-). Nun habe ich mein Fehler erkannt und wollte nur die Neuen warnen. In Bodman-Ludwigshafen Fahrlerer habe ich es so verstanden, dass der Schein anerkannt ist. Oder glaubt Ihr, dass ich extra mit einem unglülten Ausweis nach Berlin gefahren bin? Zeit und Gebühren wären kein Prolem gewessen von erwerb bis Abreise. Ist aber ok. Vielleicht habe ich ja nur einem die Info gegeben. Das reicht mir ja schon. Geniesse nun die Zeit auf dem Bodensee und später auf den Binnen Deutschland. Liebs Grüssli Bruno |
#13
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Vielleicht bin ich ja so blöd ;-), aber dachte das der Schein auch in ganz Deutschland gilt. Warum geben die Behörden nicht gleich den D Schein ? Muss man eigentlich in jeden Kaff erst anrufen, ob nun der Ausweis gilt ? Habe ja die Prüfung bestanden und darf in ganz Europa fahren. Ist nun auch egal. Aus Schaden wird man klug. Die Behörden brauchen halt Geld und so muss mann für den gleichen Schein zwei Mal zahlen. Ist das ein Rechtsstaat ? Liebe Deutschland immer noch ! Es hat halt auch hier noch Stolpersteine, die man noch lernen muss. ;-) War ja zum Glück nicht der Erste, der gedacht hat, dass das Patent überall gilt. Bin froh, dass ich nun gebüsst wurde. Im Sommer wäre der Schaden noch grösser ! Allso, Augen auf und jeden Schritt erst bei WAPO fragen. So gibt es keine teuren Ferien ;-) |
#14
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LG Andi ![]() |
#15
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Generell umschreiben geht wirklich nicht, Aber als Binnenscheininhaber kannst Du so etwas wie einen "Gastführerschein" für den Bodensee beantragen (geht aber nur dort, bei den Ämtern vor Ort) der berechtigt dich dann (ich glaube mich zu erinnern !!!) für 6 Wochen ab Ausstellung zum Fahren auf dem Bodensee. Das geht aber nur einmal pro Kalenderjahr. Und wie einer der Vorschreiber geschrieben hat... so was lernt man in einer guten Bootsfahrschule ![]() Ok, ich red mich leicht. Nachdem ich jetzt 12 Jahr mit meinem kroatischen Schein rumgegondelt bin, habe ich meine beiden deutschen Scheine gerade erst im November 2012 gemacht, da ist dann die Erinnerung an diese Dinge noch frisch....... teilweise ![]()
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`s griasd da Christian aus da Näh von München ![]() Jez mach ma zerst moi nix ... und wen ma des lang gnua gmacht hom, hod se d häifde von aloa erledigt. (AWN 380 VIB (Hochdruckluftboden) mit 25er Mercury) |
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