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| Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Egal welche Staatsbürgerschaft Du hast, aber Deinen Wohnsitz ist im Süden von A, und Du hast ein in A angemeldetes Boot mit einem 30 PS Ouboarder. Dafür mußt Du den österreichischen Befähigungsnachweis (Patent) haben entweder für die Seen oder für die Donau. Auch umschreiben dürfte nicht gehen da der kroatische See-Bootsschein in A nicht anerkannt wird. Hinzu kommt, das mir ein Binnen-Bootsschein in HR nicht bekannt ist, den könntest Du ev. umschreiben wenn Du sowas hast. Tut mir Leid für Dich.
Ein Anruf bei der Motorbootschule von Martin ist zweckmäßig, da werden sie Dir das sicher bestätigen.
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#2
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In Österreich wird da zwischen Binnenwasserstraßen und Seen unterschieden. Nur mit dem Patent für Wasserstraßen geht's such nicht.
Lg Martin |
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#3
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Immer diese Pauschalisierungen von Leuten, die das HR-Patent grundsätzlich nicht mögen...
Das kroatische Küstenpatent kann einfach nicht anerkannt werden, da wir hier in einer zwar sehr schönen Alpenrepublik leben, aber leider keinen Zugang zum Meer (Küste!) haben - das ist der einzige Grund. Was wir aber haben, sind sehr schöne Flüsse und Seen, für die man halt ein Binnenpatent benötigt. Da hilft auch der sooo gute deutsche SBF-See nix, nein, es muß der SBF-Binnen sein! Wer was braucht auf unseren Gewässern, kann man auch auf der Homepage des Um Links zu sehen, bitte registrieren nachlesen. Nur weil es Dir nicht bekannt ist, bedeutet das nicht, dass es kein Binnenpatent in HR gäbe - zumindest laut LK Rijeka gibt es einen Solchen. @Jezzl86: Erkundige Dich in HR nochmal wegen der Binnengewässer, denn der kroatische B-Schein berechtigt ansich nur für Fahrten innerhalb eines gewissen Bereiches von Flüssen, die ins Meer münden! L.G. Edwin
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#4
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Zitat:
ich glaube es ist besser, Du erkundigst Dich auf der Zulassungsstelle Deines Bootes in Österreich, was erlaubt ist oder nicht um mit Deinem Boot auf dem Attersee, dem Traunsee oder der Donau zu fahren. In Rijeka dürftest Du keine Information bekommen, was in Österreich für in Österreich angemeldete Bürger erlaubt ist oder nicht. Der Attersee und der Traunsee haben im JUL bis AUG eine Motorbootsperre mit Verbrennungsmotoren. Mit dem B-Schein aus Kroatien dürfen in Österreich angemeldete Bürger als auch andere Bürger zweifellos in kroatischen Küstengewässern mit Motorbooten unterwegs sein und diese auch chartern. Das ist aber meines Wissens kein Binnenschein, sondern ein Seeküstenscheine dort. In Rijeka hat man außerdem derzeit wegen dem EU-Beitritt ab 1.7. d.J. ganz andere Sorgen mit den Wassersportlern in Kroatien.
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#5
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Zitat:
Zitat:
L.G. Edwin
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