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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Probleme
Mit dem Wassergeld bin ich durch Zufall schon weiter gekommen.
Eine Freundin meiner Chefin ist da gewesen und die ist Rechtsanwältin eben in diesem Fachbereich. Der Betreuer ist für das Beibringen des nicht eingezogenen Geldes verantwortlich. Glücklicherweise kann ich hier eine Gegenrechnung aufstellen, da er noch Kosten geltend macht. Er war ja finanziell für die Abrechnung in dem Zeitraum als Betreuer zuständig. Na ja, es sieht so aus, als würde ich da nicht ganz leer ausgehen. Dieter und Robert, ich danke Euch für Eure Infos. Robert meinst Du, dass eine GmbH, welche erloschen ist, noch in Regress genommen werden kann. Bei einer OHG wäre es denke ich anders? Gruß Erich |
#2
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Hallo Erich,
bei einer GmbH, wenn sie tatsächlich nicht mehr existiert, dh bereits liquidiert wurde, ist nichts mehr zu holen. Der Handwerker, der hier Murks gemacht hat, hat ja eben aus haftungsrechtlichen Gründen diese Rechtsform gewählt. Und eine GmbH haftet nur mit ihrem Vermögen - und nach Liquidation gibt es keins mehr. Wenn der Betreuer es unterlässt, Gelder einzuziehen, so macht er sich seinerseits haftbar. Wenn sich das Geld beim Mieter nicht mehr einziehen lassen sollte, müsste der Betreuer in Regress genommen werden können - zur Not muss er das über seine Haftpflichtversicherung abrechnen. Ob sich das allerdings lohnt, darum lange zu streiten...
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#3
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Probleme, Probleme
Hallo Dieter,
danke für Deine fundierten Hinweise. Das mit der GmbH habe ich bereits befürchtet, deshalb heißt es ja Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das kann ich dann ja wohl abschreiben. Beim Betreuer sieht es so aus, dass er bei mir jetzt eine Forderung von 660.- € für Betreuungskosten aufgemacht hat. Die Mieter waren sehr freundlich und haben mir Einblick gegeben. Es sind wohl noch so 440.- € aus 2010 (teilw.) und 2011 fällig. Die Beträge aus 2012, welche jetzt durch die Abrechnung der Gemeinde fällig wurden, werden sie anstandslos überweisen, da wir ja keinen Streit haben. Ich beabsichtige also, dem Betreuer eine Gegenrechnung aufzumachen und Ihm vorerst nur 220.- € zu überweisen. Ich möchte auch keine rechtl. Schritte einleiten oder das Betreuungsgericht ein- schalten, vielleicht kann man sich ja friedlich einigen. Es wäre ja seine Aufgabe gewesen, sich darum zu kümmern und nur er hat die Unterlagen. Ein Streithansel bin ich nicht gerade, aber ich möchte dass der Betreuer seinen Fehler wieder ausmerzt. Da die jetzigen Mieter das Haus kaufen wollen, möchte ich auch nicht die Angelegenheit mit dem Wassergeld ausbaden, sondern unser freundschaftliches Verhältnis fortführen. Gruß Erich Geändert von Erich der Wikinger (13.08.2013 um 15:10 Uhr) Grund: Fehler |
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