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  #1  
Alt 13.08.2013, 09:47
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Probleme

Mit dem Wassergeld bin ich durch Zufall schon weiter gekommen.
Eine Freundin meiner Chefin ist da gewesen und die ist Rechtsanwältin
eben in diesem Fachbereich.

Der Betreuer ist für das Beibringen des nicht eingezogenen Geldes
verantwortlich. Glücklicherweise kann ich hier eine Gegenrechnung
aufstellen, da er noch Kosten geltend macht. Er war ja finanziell für
die Abrechnung in dem Zeitraum als Betreuer zuständig.

Na ja, es sieht so aus, als würde ich da nicht ganz leer ausgehen.

Dieter und Robert, ich danke Euch für Eure Infos.
Robert meinst Du, dass eine GmbH, welche erloschen ist, noch in
Regress genommen werden kann. Bei einer OHG wäre es denke ich
anders?

Gruß Erich
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  #2  
Alt 13.08.2013, 12:02
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KlausB KlausB ist offline
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Hallo Erich,

bei einer GmbH, wenn sie tatsächlich nicht mehr existiert, dh bereits liquidiert wurde, ist nichts mehr zu holen.

Der Handwerker, der hier Murks gemacht hat, hat ja eben aus haftungsrechtlichen Gründen diese Rechtsform gewählt. Und eine GmbH haftet nur mit ihrem Vermögen - und nach Liquidation gibt es keins mehr.

Wenn der Betreuer es unterlässt, Gelder einzuziehen, so macht er sich seinerseits haftbar. Wenn sich das Geld beim Mieter nicht mehr einziehen lassen sollte, müsste der Betreuer in Regress genommen werden können - zur Not muss er das über seine Haftpflichtversicherung abrechnen.

Ob sich das allerdings lohnt, darum lange zu streiten...
__________________
Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #3  
Alt 13.08.2013, 15:05
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Probleme, Probleme

Hallo Dieter,

danke für Deine fundierten Hinweise. Das mit der GmbH habe ich
bereits befürchtet, deshalb heißt es ja Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Das kann ich dann ja wohl abschreiben.

Beim Betreuer sieht es so aus, dass er bei mir jetzt eine Forderung
von 660.- € für Betreuungskosten aufgemacht hat. Die Mieter waren
sehr freundlich und haben mir Einblick gegeben. Es sind wohl noch so
440.- € aus 2010 (teilw.) und 2011 fällig. Die Beträge aus 2012, welche
jetzt durch die Abrechnung der Gemeinde fällig wurden, werden sie
anstandslos überweisen, da wir ja keinen Streit haben.
Ich beabsichtige also, dem Betreuer eine Gegenrechnung
aufzumachen und Ihm vorerst nur 220.- € zu überweisen. Ich möchte
auch keine rechtl. Schritte einleiten oder das Betreuungsgericht ein-
schalten, vielleicht kann man sich ja friedlich einigen. Es wäre ja seine
Aufgabe gewesen, sich darum zu kümmern und nur er hat die Unterlagen.

Ein Streithansel bin ich nicht gerade, aber ich möchte dass der Betreuer
seinen Fehler wieder ausmerzt.
Da die jetzigen Mieter das Haus kaufen wollen, möchte ich auch nicht
die Angelegenheit mit dem Wassergeld ausbaden, sondern unser freundschaftliches
Verhältnis fortführen.

Gruß Erich

Geändert von Erich der Wikinger (13.08.2013 um 15:10 Uhr) Grund: Fehler
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