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  #1  
Alt 14.08.2013, 12:48
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schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Hallo Erich

VOR einer Einigung mit dem Betreuer solltest Du NICHTS überweisen.

Soweit ich weiß ist es so, daß wenn man eine Teilzahlung leistet (ohne weitere Angaben), man die Gesamtrechnung quasi anerkennt.

Ich habe es daher immer so gemacht:
Freundlich (auch wenn es schwerfällt) geschrieben, dass ich VOR einer schriftlichen Einigung LEIDER !!! nicht zahlen kann, da es ansonsten als Anerkennung der Gesamtsumme ausgelegt werden kann.
Dann würde ich darauf hinweisen, dass er ja mündlich schon einen Fehler eingestanden hat. Dann den Vorschlag formulieren:
660 minus Wassergeld minus 50 Euro für Deine Aufwendungen macht dann xxx.
Er möge bitte schriftlich bestätigen dass er mit dieser Regelung einverstanden ist und dann keine weiteren Forderungen seinerseits offen sind. Dann zahlst Du umgehend.
Er möge sich bitte melden.
Die 50 Euro sind dann ja noch Verhandlungssache, man braucht ja was zum Nachgeben.
Mit Anwalt drohen etc würde ich lassen (im ersten Schritt) und mir auch dann reiflich überlegen. Wieviel Zeit und Nerven sind Dir die eventuellen 400 EURO Wert??
Eine schnelle Einigung hilft Dir viel mehr (Auch wenn er z.B vorschlägt, nur die Hälfte des von Ihm angerichteten Schaden zu übernehmen, Du dann aber das Thema durch hast, ist Dir mehr geholfen).
Du kannst Ihm ja dann z.B im Gegenzug vorschlagen, dass Du die ca. 400 EURO z. B in 6 Monatsraten zahlt.
So wahrt am Ende jeder sein Gesicht und das Thema ist vor Weihnachten durch!!!!

Rüdiger
__________________
Viele Grüße
Heike & Rüdiger
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  #2  
Alt 14.08.2013, 15:21
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Hallo Rüdiger,

danke für Deinen Tipp, ich wollte Ihm sowieso einen höflichen Brief schreiben.
Aber Dein Einwand mit der teilweisen Zahlung ist sicherlich richtig und dies
werde ich auch berücksichtigen und nicht vorher zahlen.

Gruß Erich
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  #3  
Alt 15.08.2013, 13:33
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Probleme, Probleme

Sorry ich muss noch mal nachhaken.

Wäre es jetzt sinnvoll dem Betreuer einen Teil seiner
zustehenden Auslagen zu bezahlen (in einer Höhe, welche
die gegenüberstehenden Wassergeldzahlungen nicht übersteigt)
oder besser nicht. (wie von Rüdiger vorgeschlagen)

Vorab habe ich einen höflichen Brief geschrieben, in welchem
ich auf den vom Betreuer mündl. zugegebenen Fehler hingewiesen
habe.

Gruß Erich
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