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UKW-Funk Handgerät Zulassung.
UKW-Funk Handgerät Zulassung.
Da ich meistens im Ausland wenn auch Küsten nahe, so doch auf dem Meer unterwegs sein will habe mir überlegt ein Funkzeugnis zu machen und ein UKW-Handgerät für den Notfall zu kaufen. Jetzt habe ich beim ADAC gelesen zu haben das man das Handfunkgerät nur als Zweitgerät betreiben kann und es als Erstgerät nicht Zulassungsfähig ist, Soll ich es jetzt ein stationäres kaufen und in meinem faltbaren Schlauchboot auf dem Boden festschrauben, oder wie stellen die sich das vor? Weiß jemand eine Lösung? Gruß Waldemar |
#2
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Hallo Waldemar,
im Gültigkeitsgebiet des SRC kannst Du auch ein Handfunkgerät zulassen. Nur Binnen geht das nicht.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#3
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Da gab es eine Änderung:
Zugelassen bekommst du es, weil auf dem Formular nicht mehr nach der Art des Gerätes gefragt wird. Damit erhälst du dann auch die ATIS-Kennung für eine Handquetsche. Die Einschränkung: Du darfst es in D-Land nicht benutzen im Binnenbereich Stand: Anfang Juni 2013 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#4
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Danke für die Antworten.
In Deutschland beherrsche ich die Sprache, kenne mich aus, und werde mir in der Regel zumindest Binnen auch auch so zu helfen wissen. Sollte ein richtiger Notfall eintreten, dann wird es wohl egal sein ob man darf oder nicht. Im Ausland ohne sprachkenntnisse ist das Ganze schon viel schwieriger. Hatten in Norwegen auf einem ca. 5km Breiten Sund mit Großschiffahrt schon mal eine Motorausfall und einen Lenkseibruch. Zum Glück war der Vermieter erreichabar, sonst hätte es brenzlich werden können. Werde schauen das ich über Winter das Funkzeugniss mache. Gruß Waldemar |
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