![]() |
|
Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden. |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Hallo Jochen,
wenn Du einen deutsch-italienischen Kaufvertrag hast, indem Dir der italien. Verkäufer Dich bevollmächtigt mit seiner italien. Zullassung zu fahren, dann dürftest Du nirgends Probleme haben, auch nicht durch die Schweiz zu fahren. Wichtig ist, das der italien. Trailer noch die Straßenzulassung hat und damit auch haftversichert ist. Die deutsche Haftversicherung des Zugfahrzeugs greift aber erst innerhalb Deutschlands. Aus talien sind inzw. weit über 100 gebrauchte RIBs in unsere Gruppe gekommen, viele wurden auch durch die Schweiz nach D überführt teils mit deutschem zugelassenen Trailer, teils mit dem italien. Trailer mit deutschem Kurzkennzeichen (seit Anfang 2013 in Italien nicht mehr zulässig), und teils mit dem italien. Kennzeichen selber. Bei ordentlicher Dokumentation des Kaufes hat es bisher nirgends zu Problemen geführt. Siehe bitte auch Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#2
|
|||
|
|||
Vielen Dank Dieter für die super Info
![]() Gruß Jochen |
#3
|
||||
|
||||
Hallo
Ich hatte das wie Dieter schon beschrieben beim Kauf wie auch hier in Deutschland üblich abgesprochen das ich mit der italienischen Zulassung nach Deutschland fahre (über die Schweiz) und in hier dann abmelde.Ummeldung in Deutschlöand nach Gutachten gar kein Problem.Ich bestätigte dann dem Verkäufer die Abmeldung für seine Versicherung.
__________________
LG Andi ![]() |
![]() |
|
|