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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 31.03.2014, 06:42
kaefertreter kaefertreter ist offline
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Boot Infos

Hallo,

Gernot, das mit dem einen Jahr ist aber schon gaaaanz lange Geschichte.
Eine Abnahme nach §21 ist nur erforderlich wenn das Fahrzeug noch nie in der EU zugelassen war oder wenn gar keine Papiere vorhanden sind die das belegen.

Zur eigentlichen Frage:
Du wirst eine Vollabnahme machen müssen, was aber eigentlich nicht besonders aufregend ist. Geschaut wird nach Bremse & Auflaufeinrichtung, Beleuchtung (evtl. je nach länge musst Du Seitenmarkierungsleuchten oder Reflektoren nachrüsten ), Rost am Fahrgestell, Bereifung und Radlagern.
Ob eine Gasprüfung vorgeschrieben ist kann ich nicht sagen, würde ich aber sowieso gleich mitmachen lassen.
__________________
Gruß Michael
unterwegs mit Womo Flash09, honwave t38ie und 9,8 oder 25 2-Takt PS
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