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Elektroantrieb Alles zum Thema Elektroantrieb |
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#1
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Möglicherweise etwas Off-topic, aber trotzdem etwas rechtliches bevor Du dir den Kopf zerbrichst:
Soweit ich mich erinnere gilt ein Motorfahrzeug als solches, wenn es einen Motor nur mitführt. Ich denke, dass bei Fahrverbot für Verbrennungsmotoren dass bloße Mitführen bereits eines solchen bereits verboten wäre und somit machte eine Montage nebeneinander wenig Sinn. Abseits dessen habe ich über das Problem auch schon nachgedacht und mir überlegt, ob es nicht möglich wäre den Elektro-AB einfach ans Ende eines Schlauches zu hängen. So viel Schub hat der auch nicht. Spiegelkonstruktion analog der für Badeboote. Der Schub käme dann halt asymmetrisch ins Boot, aber ich denke das wäre nicht so wild. Ich hoffe, das war verständlich ausgedrückt weil Zeichnung oder Bild habe ich keines. LG Bernhard |
#2
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Hallo Bernhard,
danke für deine Antwort. Ich lese die gesetzliche Bestimmung ... Auf den oberösterreichischen Seen, ausgenommen Attersee und Traunsee, ist die Verwendung von Motorfahrzeugen mit Maschinenantrieb durch einen Verbrennungsmotor ganzjährig verboten. ... etwas anders. Für mich ist nur das tatsächliche Fahren mit Verbrennungsmotor verboten. Auch Segelboote sind oft entsprechend motorisiert. Das Segeln ist dennoch gestattet. Deine Montageidee finde ich ganz gut. Allerdings möchte ich dort nicht unbedingt etwas auf meinen Schlauch kleben. Zusätzlich befürchte ich, dass durch die Asymmetrie einiges an Geschwindigkeit verloren geht. Schließlich muss das Boot schräg geschoben werden. LG, Gunter |
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