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Alt 12.06.2014, 11:01
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Na ja,eigentlich kommt die Regelung von den grösseren Booten die über See in den Häfen einklarieren müssen, da ist es sogar vorgeschrieben, einen Nachweis über die abgeführte UmSt beizuhaben, da ja der EU Raum verlassen wurde,wenn die innerhalb der EU registriert sind.

Es wurde sehr viel dazu geschrieben in Icings Beitrag mit seinen zolldeklarierten Jolly innerhalb EU und Kroatien.

Uns betrifft es i.d. Regel nicht, da wir uns innerhalb der EU bewegen.Da ja aber inzwischen so alle zolltechnischen schlafende Hunde geweckt worden sind, bin ich zumindest gerüstet mit den T2L Formular und den Bootsschein.Wir Gebrauchtbootkäufer hätten u.U.schon ein Problem damit.

Ich hab halt keinen Bock,mich mit ddm kroatischen Zoll auseinander zu setzen,hat eh keinen Sinn, siehe Icings Schwierigkeiten, die schon beim beweglichen Wirtschaftsgut dem Aussenborder anfängt.Da dieser ja abschraubar ist ...........Yammi 350 PS hahahaha.
__________________
LG Ralf

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