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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot. |
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#1
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das ist ja wirklich die einfachste lösung...
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#2
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Hallo Udo,
Du bist da ganz oben am Oberrhein aber auch unterwegs, wo auch noch ein besonderes Rheinpatent benötigt wird (ähnlich wie am Bodensee!). Ansonsten ist mir am Rhein für Kleinfahrzeuge - hier Schlauchboote - nicht bekannt, daß eine Beleuchtung oder sogar ein TÜV vorgeschrieben ist. Allerdings darfst Du bei umsichtigen Wetter und Nacht nicht mehr fahren ohne das Du eine weiße Rundumbeleuchtung und UKW-Funk anBord hast, unklar ist mir die neue Regelung mit Radarpflicht ab einer bestimmten Größe. Der dortige Rheinabschnitt unterliegt aber auch besonderen Gefahren, daher gibt es dort Sondervorschriften, das hatte ich übersehen. Gut das Du Dich nach einem größeren Schlauchboot umsiehst, damit bekommst in diesem Bereich auch mehr Sicherheit. |
#3
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nur mal so ´ne Frage:
ich habe ja gesehen, dass ihr nur Notlampen drann habt. Hier auf der BinnenwasserStraße und Seewasserstraße ist, egal ob Tag oder Nacht, vorgeschrieben, dass ab 3PS der volle Weihnachtbaum mit DHI-Zulassung dabei sein muß. Dieses Jahr habe ich mich ja noch mit "Glastron-Orginal" durchgemogelt. Jedoch bekomme ich morgen meine orginal DHI-gesegneten Leuchten. Laut meinem bescheidenen Wissen hast du als deutscher in der BRD auf BRD-Gewässer entweder DHI-Beleuchtung oder eine Taschenlampe, weil dan eh teuer wird, wenn die Entenpolizei dich erwischt. Habt ihr "daoben" eine Sonderregelung???
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