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Themen-Optionen | Ansicht |
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#1
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es gibt nur ein höchst zulässiges Gesamtgewicht, und das ist eingetragen.
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#2
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Hallo,
Das sehe ich auch so. Wenn 3,45t im Fahrzeugschein steht bezieht es sich auf das Zugfahrzeug und du bist nur Vignettenpflichtig.
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LG.Roland ![]() |
#3
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In dem Fall gibts in Deutschland 2 3,6t mit und 3,5t ohne
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LG Andi ![]() |
#4
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und für die etwas jüngeren:
wer nur Führerschein Kl. B bzw. BE hat, ist mit mehr als 3,5 to zGG des Zugfahrzeugs mit Fahren ohne Fahrerlaubnis dabei....... mit allen Konsequenz, = Ersatzfahrer eforderlich |
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