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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

 
 
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  #11  
Alt 30.08.2014, 12:10
hobbycaptain
Gast
 
Beiträge: n/a


es ist ein Anker, mit dem 1,5fachen Gewicht in kg der Bootslänge in m , vorgeschrieben.
Inkl. Kettenvorlauf, steht auch im Zulassungsschein drinnen.

Ob eine verbleite Leine und eine Gesamtankermasse der 1,5fachen Bootslänge toleriert wird, wenn ein einzelner Anker das Kriterium nicht erfüllt, ist eine Grauzone. Im Zulassungsschein steht nix davon drin.
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