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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Zitat:
![]() Habe ich es richtig verstanden - man kann das Boot in Kroatien angemeldet lassen, es verzollen und in Österreich mit dem Donaupatent ohne Bedenken fahren???? Oder muss ich noch eine Ummeldung durchführen???? ![]() Wie sind die Zollbestimmungen - wie viel muss man bezahlen? Das Boot ist in einem EU Staat produziert worden, spielt das eine Rolle? Bei neuen Booten muss man halt die Verzollung durchführen, aber meines Wissens kostet es nichts. Oder irre ich mich?????? :hä: :hä: :hä: :hä: :hä: Gruss Kelepaz |
#2
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Wie schauts zB mit der Strafverfolgung aus, wenn der Zulassungsbesitzer des Bootes angezeigt wird, wenn der gar nicht in Kroatien wohnt ? Das kann so nicht sein, da wurde eben was gedreht, oder ? Zitat:
Zitat:
Ich denke, daß ja der Hersteller, wenn er das Boot nach Kroatien exportiert hat, entsprechende Steuererlässe bekommen hat. Demnach wurde im EU-Raum für dieses Boot noch keine Steuer bezahlt. Demnach ist es unerheblich, ob der Hersteller das Boot im EU-Raum hergestellt hat. Aber wie gesagt, genauere und wirklich definitive Aussagen kann dir nur der Zoll selbst erteilen! |
#3
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@Berny!
Hallo Berny! Das stimmt schon so mit der Bootsanmeldung in HR für Ausländer. Ich hatte selber in Hvar, wo wir viele Jahre auf Urlaub gefahren sind, ein Boot angemeldet: Ich bin zum Hafenkapitän gegangen und hab ein Boot (diese offenen kroatischen "Ruderboote" mit Aussenborder) angemeldet. Da hab ich halt keine kroatische Nummer (ich weiss nicht mehr, zb "JE 257" oder so für "Jelsa", Hvar), sondern eine Nummer wie "A45678" bekommen. Wie das mit der Strafverfolgung sein könnte, weiss ich nicht, aber du kannst als Ausländer, der nur auf Urlaub ist, in HR ein Boot anmelden. @kelepaz In Ö darfst, wie eh schon andere geschrieben haben, als Österreicher mit Hauptwohnsitz Ö keinesfalls fahren ohne unser Patent. Gruss Andreas |
#4
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Hallo!
Das mit dem Patent habe ich schon verstanden - ist halt nicht so schlimm... Bei der Zulassung in Kroatien wurde nichts gedreht - es steht im kroatischen Gesetzbuch und kann bei jedem Hafenkapitän in Kroatien geprüft bzw. nachgelesen werden. Mit der Strafverfolgung ist recht einfach - ich habe meinen Hauptwohnsitz in Österreich angegeben, ausserdem muss mit einem gültigen Dokument (Reisepass in dem Fall) die Anmeldung erfolgen. Ich habe keine Sondernummer bekommen, sondern die normale kroatische Nummer - war vielleicht früher so. Ich werde mich bei der Landesregierung / Zollbehörde schlau machen, mal sehen ob sich eine vernünftige Lösung findet. Ciao Kelepaz |
#5
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Vielleicht fragst du bei der Landesregierung auch nach, ob die kroatische Zulassung für einen österreichischen Staatsbürger auch in zB Deutschland zulässig ist.
Es könnte da ja auch zu Problemen kommen, ähnlich wie bei den Patenten! |
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