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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Moin,
ich glaube so einfach ist das nicht. Ich tippe darauf, daß in diesem Falle alle Beteiligten falsch gehandelt haben und somit gemeinschaftlich in der Haftung sind.
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
#2
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Schadensersatzpflicht erfordert zum einem ein schuldhaftes Verhalten, die Frage wird also sein ob ein Vorsatz nachgewiesen werden kann (Verkäufer sagte Dir, dass mit diesem Reader illegal zur Lasten Max Mustermann eingekauft werden kann - hier Deiner Darstellung nach nicht der Fall). Zum anderen ob Deine Frau mangelnde Sorgfalt hat walten lassen (Bestätigung mittels Tastendruck, dass zur Lasten eines Dritten vom seinem Konto gebucht wird - kann ich nicht beurteilen)
Ich bin auch kein Anwalt, aber Rechtsfragen waren während des Studiums schon immer spannend. ![]() Vielleicht gibt es auch noch andere Meinungen. Nur meines Erachtens wäre zuerst zu klären ob ein Schaden entstanden ist? Ansonsten haftet immer der Verursacher, der Markt hat aber keinen Schaden verursacht - er hat es Deiner Frau nur leicht gemacht einen zu verursachen. Dann stellt sich wieder die Frage ob Deine Frau ihn hätte vermeiden können. Letztendlich kann ich Dir es auch nicht verbindlich beantworten. Wahrscheinlich kann es nur Deine Frau. ![]()
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! ![]() |
#3
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@trolldich.......nur noch 3 x singen, dann ist Mama wieder zu Hause...
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer ![]() |
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