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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Hallo Bernard, danke für die schnelle Antwort.
Das hiesse ich muss es auch nicht beim Finanzamt melden weil es schon Punkt 1 nicht erfüllt weil es unter 7,5 Meter misst und somit ein Gebrauchtboot ist? Die UST (IVA) wird bei dem Boot auch nicht explizit ausgewiesen weil es den Gebrauchtstatus (Gemeinschaftsware) erfüllt. Der Versteuerungsnachweis wird über eine Erstrechnung erbracht. In dem Fall kann es innerhalb der EU einfach benutzt werden, stimmts? Oder muss auch bei einem Gebrauchtboot die IVA vom Händer ausgewiesen werden?
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Beste Grüße, Thomas ![]() |
#2
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jurist
ich bin kein jurist, aber so würde ich es deuten, alles adere widerspräche so ziemlich allen eu regelungen.
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