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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Ich wills ja nicht zerschreiben, aber mit oder ohne Vollkasko: ich habe doch einen Beförderungsvertrag?! Muss mir die Fährgesellschaft das ihnen zum Transport übergebene Gut nicht wieder aushändigen, bzw. wenn untergegangen (im rechtlichen, nicht im wörtlichen Sinn) mich entschädigen?
Möglicherweise ist die Entschädigungssumme wie in der Luftfahrt begrenzt, aber leer dürfte man doch nicht ausgehen? Ist doch bei keiner Spedition so (ausser man kauft die Leistung FOB [Free On Board]), aber das ist zumindest in Europa für Private unüblich. immer gute Überfahrt Bernhard |
#2
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Auch eine Überlegung wert....
![]() Wenn dem so wäre, dann bräuchte ich ja keine Vollkasko mit Fährrisikoabsicherung. Zudem hat jedes Land seine eigenen rechtlichen Haftungsbestimmungen, dann noch die Frage, unter welcher Flagge fährt die Fähre ![]() Und wenn ich seh, was die Hinterbliebenen von der Estonia oder aktueller der Concordia, als Entschädigung bekommen haben........ ![]()
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer ![]() Geändert von Monoposti (02.01.2015 um 17:28 Uhr) |
#3
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Ich denke auch, dass man sich lieber selber um den Versicherungsschutz kümmern sollte (auch wenn ich noch nicht kontrolliert habe).
Ob und wann eventuell die Fährgesellschaft zahlt, ist ja eine Frage. Und eventuell ist für die ja auch nach einem Unfall eine geregelte Insolvenz der gute Weg, und man selber guckt in die Röhre. Ein paar Euro im Jahr mehr an Versicherungsprämie sind da mit Sicherheit gut investiert. Rüdiger
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Viele Grüße Heike & Rüdiger |
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