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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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Kaskoversicherung** Fährrisiko
Da ich in den letzten Wochen mal wieder die KFZ Versicherungen überprüft und gewechselt habe, ist mir ein Punkt der Versicherungsleistungen bei Kaskoversicherungen negativ aufgefallen..........das Fährrisiko !
Aus gegebenen Anlaß ( brennende ANEK Fähre vor Korfu) war ich mir nicht mehr sicher, ob dieses Risiko bei unsere Womo Versicherung includiert war. Und hab in den AGB´s mal nachgeforscht................und, ist versichert. Hab da aber irgendwie nie so richtig Augenmerk darauf gelegt. Seit diesem Fährunfall und unseren diesjährigen Griechenland Urlaub machste Dir dann doch einen Kopf darüber. Ist man von so einem Ereignis betroffen, schafft man es ohne große Blessuren und menschliche Verluste von so einem Pott herunter, stellt sich u.U. nach einem Totalverlust von WoMo,Boot+Trailer. die Frage....wer bezahlt die ganze Fuhre? Das ist auch ein Punkt bei der Boots-Vollkasko Versicherung. Hat die BootsKasko Gültigkeit auch auf dem Trailer, auf dem Weg in den Urlaub,auf der Fähre?? Oder nur im Wasser ? Evtl. kann dies auch ganz schnell existentielle Sorgen bedeuten, wenn die Fuhre finanziert oder geleast wurde !!! Ich will eigentlich nur mal anregen, checked das mal mit dem Fährrisiko, da ich festgestellt habe, da dies auch von vielen Versicherungsgesellschaften ausgeklammert wird, um richtig günstig anbieten zu können..................
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#2
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Ich wills ja nicht zerschreiben, aber mit oder ohne Vollkasko: ich habe doch einen Beförderungsvertrag?! Muss mir die Fährgesellschaft das ihnen zum Transport übergebene Gut nicht wieder aushändigen, bzw. wenn untergegangen (im rechtlichen, nicht im wörtlichen Sinn) mich entschädigen?
Möglicherweise ist die Entschädigungssumme wie in der Luftfahrt begrenzt, aber leer dürfte man doch nicht ausgehen? Ist doch bei keiner Spedition so (ausser man kauft die Leistung FOB [Free On Board]), aber das ist zumindest in Europa für Private unüblich. immer gute Überfahrt Bernhard |
#3
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Auch eine Überlegung wert.....
Wenn dem so wäre, dann bräuchte ich ja keine Vollkasko mit Fährrisikoabsicherung. Zudem hat jedes Land seine eigenen rechtlichen Haftungsbestimmungen, dann noch die Frage, unter welcher Flagge fährt die Fähre Und wenn ich seh, was die Hinterbliebenen von der Estonia oder aktueller der Concordia, als Entschädigung bekommen haben........
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer Geändert von Monoposti (02.01.2015 um 17:28 Uhr) |
#4
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Ich denke auch, dass man sich lieber selber um den Versicherungsschutz kümmern sollte (auch wenn ich noch nicht kontrolliert habe).
Ob und wann eventuell die Fährgesellschaft zahlt, ist ja eine Frage. Und eventuell ist für die ja auch nach einem Unfall eine geregelte Insolvenz der gute Weg, und man selber guckt in die Röhre. Ein paar Euro im Jahr mehr an Versicherungsprämie sind da mit Sicherheit gut investiert. Rüdiger
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Viele Grüße Heike & Rüdiger |
#5
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eine kaskoversicherung bezahlt ja nicht nur bei einem fährenunglück. was wenn das boot gestohlen wird, oder ihr selbst einen unfall verursacht, bei dem das boot beschädigt wird.
ausserdem ist es in diesen ländern nicht immer gewährleistet, daß die fähren versichert sein müssen. wenn ja, heisst es auch nicht, daß die prämien bezahlt wurden und somit kein versicherungsschutz für die geschädigten besteht. es gibt immer wieder möglichkeiten, daß kein,oder nur geringer versicherungsschutz besteht, oder die reederei schon insolvent ist. daher muß man immer selbst vorsorgen, wenn man sein eigentum versichert haben will.
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liebe grüße wolfgang lieber genossenes bereuen, als bereuen nie genossen zu haben ! |
#6
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Die Anregung ist gut, werd mein Versicherungsmaxerl auch fragen, ob das gedeckt ist.
Wenn mein Boot am Trailer ist und kaputt geht durch Unfall ist es gedeckt sagt mein Versicherungfuzzi. Wortspiel? Es gibt eine Fähreversicherung selten eine faire Versicherung und leider keine Affäreversicherung
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#7
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Das Fährrisiko deckt insbesondere auch den Verlust der Sache wenn es geopfert werden muß (nicht richtig gesichert und über Bord damit).
Die ganze Haftung auf der Fähre unterliegt dem Seerecht und ihr glaubt gar nicht was sich eine Reederei alles erlauben kann ohne dafür haftbar gemacht werden zu können Hab da schon die unglaublichsten Sachen von einem spezialisierten Anwalt mitbekommen
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Gruß Michael unterwegs mit Womo Flash09, honwave t38ie und 9,8 oder 25 2-Takt PS |
#8
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Fährrisiko
Hallo Bernhard,
natürlich müsste Dir theoretisch die Fährgesellschaft Deinen Schaden ersetzen. Aber gegen eine griechische Reederei klagen ist sicher was, was Jahre dauern kann. Und falls die Reederei nach einem Unglück pleite geht, dann ist es schon erledigt mit der Kohle. Übrigens, man kann hinterher immer leicht unken. Ich habe schon öfter Anek-Line Fähren in Bari, Piräus etc. gesehen und aus der Nähe angeschaut. Ganz ehrlich, ich würde da nicht mitfahren. Meine Frau hat mich da schon mehrmals ausgelacht und meinte ich würde "schwarz malen" aber jetzt ist sie auch anderer Meinung. Wenn ein Schiff brennt, schaut es immer schlecht für die Passagiere aus aber griechische Fähren sind oft in einem sauschlechten Zustand. Man sieht ja schon daran, dass über 50 Menschen gerettet wurden, welche nicht registriert waren, dass hier geschlampt wurde. Paßt mal auf, wie viele LKW-Fahrer noch in Ihren Kabinen verbrannt sind. Gruß Erich |
#9
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Also ich hab mir mal bei dem Regenwetter heut, den Spass gemacht, die Beförderungsbedingungen von Anek Lines und Moby Lines zu durchforsten......
Kurz geschrieben.......so ziemlich alle Haftungsrisiken sind von der Reederei in den AGB s ausgenommen.Wenn dann noch eine Fährgesellschaft oder Reederei eine Monopol Stellung hat, kann die ihre AGB s optimal für sich gestalten, da kein Wettbewerb vorhanden. Ich wills nicht ausweiten, sollte nur mal ein Anstoss sein, sich einen Kopf über den Versicherungsschutz zu machen...........
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#10
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Zitat:
...bei uns regnets auch... LG Jens
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____________________________ LG Jens |
#11
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.......ja Dir auch ein gutes, neues Jahr....
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#12
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Zitat:
Hallo Andreas, Einem Maklerfuzzi würd ich nicht trauen, das solltest Du schon irgendwo schwarz auf weiß geschrieben haben. Ich glaub nicht, das ein Makler die Inhalte von Polizzen auswendig kennt, noch dazu so eine knifflige Sache wie Haftung auf Fähren, die man ja nur alle heiligen Zeiten versichern muß.
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Power aus Österreich Franz |
#13
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Zitat:
aber nur ein "maklerfuzzi" kann dir zumindest einen unabhängigen versicherungsschutz bieten. ausserdem steht der makler in der beratungshaftung gegenüber dem kunden - nicht die versicherung. ich bin nämlich ein maklerfuzzi.
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liebe grüße wolfgang lieber genossenes bereuen, als bereuen nie genossen zu haben ! |
#14
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Hi Schlauchis,
@ Ralf: jetzt guck ich auch schon in meine Versicherungsunterlagen Ich bin kein Versicherungsprofi, nach "gefühltem" juristischen Verständnis würde ich sagen meine Versicherung müsste blechen?! - oder?? Paar Juristen sind doch unter uns ...? LG Jens
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____________________________ LG Jens |
#15
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Ja und welche Risiken sind denn nun versichert?
Havarie?Auf Grund laufen?Auf der Autobahn vom Trailer fallen? Was ist, wenn das Zar ausbrennt? Ferner, was ist mit Deinem KaWa?Das war der eigentliche Gedankenanstoss..? Es gibt hier normal eine sogenannte Allgefahren Deckung, d.h. alles was nicht ausgeschlossen ist, ist versichert..... Ist gar nicht so einfach,gell
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
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