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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot. |
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#1
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![]() Erlaubt ist aber auch ein 4 und ein 2 kg Anker, den du zusammen hängst. Melde gerade mein neues Boot in Wien an! ![]()
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#2
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Zitat:
Jo Andreas, ich weiß, etwas schwachsinnig, 6kg bei so nem kleinen Boot... ![]() Und Glückwunsch zum neuen Boot, auch wenn ich gerade nicht weiß was du dir geholt hast. ![]()
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Gruß ![]() Sven "If the oceans die, we die." (Captain Paul Watson) |
#3
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[QUOTE=Visus1.0;347675] und dazu noch eine Kette haben. QUOTE]
Kette muss nicht sein. Habe mein Boot letztes Jahr angemeldet: Anker: 1 oder 2 Anker mit einer Gesamtmasse (kg) von mind. 1,5xBootslänge in Meter. Die ermittelte Gesamtankermasse gilt für Standardanker; für Anker hoher Haltekraft (z.B. Danforth-Anker) darf die Gesamtankermasse um 30 v. H. vermindert werden. Ankerketten: 1 oder 2 Ankerketten mit einer Länge (m) von mind. 0,5 x Bootslänge in Meter. Ankerleinen: 1 oder 2 Ankerleinen mit einer Länge (m) von mind. 5 x Bootslänge in Meter. Lt. Auskunft von der Zulassungsbehörde genügt beim Schlauchi die Ankerleine; |
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