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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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so ists halt mal, da könnts im Forum diskutieren bis ihr schwarz werdet, wird sich das nciht ändern . ich find auch 130 km/h auf der 3-spurigen Autobahn Blödsinn, und den IGL100er, aber was hilfts. Man kann sich bewusst drüber hinwegsetzen, muss dann aber halt die Konsequenzen tragen. Ich machs nur bei den Geschwindigkeiten, bei den Ankern halt ich mich dran . |
#32
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Und all die Vorschriften werden von der Schiffspolizei überprüft, wie Schwimmwesten an Bord, Feuerlöscher hab ich ABC 2 Kilo, da kann ich grad a Zigarette löschen, dafür eine Lenzpumpe, Einstiegshilfe und Erstehilfekasten, das ist alles OK und sinnvoll und notwendig. Ist alles OK aber lustig sind Ruder, wo ich eh nicht allein oder zu zweit rudern kann, und Anker 8 Kg , wenn ich da Motorschaden hab auf der Donau, und ein Schubverband kommt auf mich zu und ich treibe noch auf ihn zu, darf ich mit den Ruder rudern, was ich nicht schaffe, doch ich kann mich mit 8KG Gewichtsanker verankern, und auf den Schubverband warten, bis er mich unter dem Bug zerquetscht. Nehme mir eh einen Hilfsmotor, das ist mir sicherer!!!! Die Leinen sind vorgeschrieben in der Zulassung mit 26 Meter und Belastung 2,6KN. Wenn du nur 25 Meter hast, bist am Arsch Da wäre doch gescheiter, eine Kette vorzuschreiben halbe Bootslänge zu einem leichtern Anker, die bringt viel mehr!!!!!! Ich nehme mir einen Hilfsmotor, eine Ankerkette, mind. 6mm und 5 Meter, ich hoff ich bekomm den leichteren Patentanker nachträglich in der Zulassung eingetragen. Ich habe so gelacht, denn mein Freund hat sein Schlauchboot 4,2 Meter vor drei Jahren in der Steiermark (Graz) zugelassen, und in seiner Zulassung ein Rauchverbot am Boot drinnen stehen, wirklich kann das beweisen. Ich finde es eh nicht schlecht, aber die schreiben dir bei einem Schlauchboot vor, das du dir keine anzünden darfst. DAS IST ÖSTERREICH :: ich darf in meinem Boot rauchen wenn ich neben ihm stehe, er nicht ha ah ah ha haha Mein Freund ist starker Raucher, seine Frau hat ihn ausgelacht, und beharrt auf das Rauchverbot, und ich hab ihm verarscht und gesagt, das er immer ins Wasser muss um zu rauchen, oder an Land gehen muss, wie ein Hund zum pinkeln!!!
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas Geändert von Visus1.0 (03.03.2015 um 20:28 Uhr) |
#33
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Und jetzt sind wir beim Punkt: ein Beamter kann sich nur innerhalb der Vorschriften bewegen, und wenn du der Meinung bist, er tut das nicht, kannst du genau das beeinspruchen. Wenn du also jammerst, was "so ein Beamter" wohl alles zu deinem Nachteil machen darf, bist selber schuld, hättest ja Einspruch machen können. Also nimm dich selber an der Nase, bevor du über Leute schimpfst, die du gar nicht kennst. |
#34
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So hab heute Früh 20min mit dem zuständigen Herrn der Stadtregierung der Magistratsabteilung gesprochen, und weis jetzt was ich tun darf, um das Ankergewicht zu reduzieren, poste das heute Abend.
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
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na ich bin schon mal gespannt! Bezüglich Kette kann ich nur zustimmen.
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LG Roman |
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Habe heute mit der Magistratsabteilung 58, das ist die Abteilung für Wasserrecht, Schifffahrtswesen, Jagt und Fischerei usw. gesprochen.
Der zuständige Herr hat nur ein mal in der Woche Di von 8 bis 12 Amtsstunden am Tel. einer Festnetznummer. Da ich schon eine Woche gewartet hatte, und dann Di anrief, war er nicht erreichbar, da er noch laut Amt auf Urlaub war. Ich war erstaunt, und besorgte mir seine Handynummer nach zahlreichen Anrufen, und erreichte ihn zu meiner Freude und erstaunen am Mit. Vormittag auf seinem Handy. Er war sehr freundlich und geduldig, ganz anders als die Frau im Amt, und ging mit mir gemeinsam die Gesetzestexte durch die er sich vorher als Schriftstück holte. Leider teilte er mir mit, das eine Eintragung bei der Schiffszulassung unter der Rubrik Eintrangungen der Behörte nicht eintragen kann, da er sich an die Verordnung von 1,5 mal der Bootslänge halten muss. Nach meiner Nachfrage bezüglich des Gesetzespunktes zwei Anker oder Reduzierung des Ankergewichtes um 30% bei Patentanker mit erhöhter Haltekraft gab er mir folgende erfreuliche Antwort. Zwei Anker sind zulässig, aber nur wenn ich z.B. 8kg Ankergewicht vorgeschrieben habe, aufgeteilt auf zwei mal 4 Kg. Nicht zulässig sind z.b. 6Kg und 4kg da das Ankergewicht mindestens 45% der Gesamtmasse ausmachen muss die vorgeschrieben ist für einen Anker. Es genügt diese beiden Anker mitzuführen. Kette dafür ist laut Behörde in meiner Zulassung nicht vorgeschrieben. Weiters darf ich unter folgender Auflage das Ankergewicht reduzieren. Ich soll von der Firma des Ankers ein Bestätigung mitführen, das dieser Patentanker mit erhöhter Haltekraft in dieser Gewichtsklasse einen normalen Anker mit 8Kg ersetzt. Weiter soll ich den neuen Gesetzestext der Schiffstechnikverordnung Fassung vom 4.03.2015 mitführen, und bei einer Kontrolle der Schifffahrtpolizei vorzeigen. Ich werde jetzt versuchen, die Fa. Lewmar zu kontaktieren, ob sie mir so eine Bestätigung für den Delta ausstellen kann, dann nehm ich den 6Kg Anker Delta und eine 2Kg mit Kette für den Bug. Wenn ich das nicht bekomme, dann nehme ich den 4Kg Anker Lewmar Dalta für den Bug und einen zweiten Klappanker, den ich eh schon hab für das Heck. Dann hoffe ich, ist dem Gesetz genüge getan, und wenn ich dann noch ein Busgeld wegen dem Ankern bekomme legen ich gegen die Strafe einen Einspruch ein und gehe in Berufung. Dann fecht ich das aus, bin dann gespann wie der Richter entscheidet. Das paradoxe dabei ist ja, das ich auf der Donau in der Hauptrinne sowieso nicht Ankern darf. Und wo es ruhig ist hält auch ein leichterer Anker.
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#37
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hier mal ein paar Anker!
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas Geändert von Visus1.0 (05.03.2015 um 01:55 Uhr) |
#38
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Das scheint ja alles nicht wirklich mittels deinen Gesetzestexten vereinbar........Wo wir wieder beim grundsätzlichen sind:
Man kann nicht immer alles aus reinen Gesetzestexten herauslesen, und die Beamten scheinen ja doch nicht so schlimm zu sein..... Fazit: es zählen die Eintragung in der Zulassung, das ist für dich maßgeblich. Zitat:
Das mit dem Patentanker ist sicherlich ein Thema, weil ich hab mir auch schon mal darüber Gedanken gemacht, wie das gehen soll, einen 7 Kg Aluanker mitzuschleppen..... Und zum Segelladen lies dir vorher so manche Rezessionen hier durch, auch das kann dir helfen. |
#39
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Zitat:
danke für die Auskunft, somit wäre die leidige "Ankergewichtsdiskussion" zumindest für Österreich was die Gesetzeslage betrifft wohl etwas eindeutiger. Um es wirklich schwarz auf weiss, und wohl auch rechtsgültig zu haben, wäre vielleicht eine zusätzliche Anfrage an das bmvit ganz hilfreich. Nichtsdestotrotz - der oben zitierte Auszug aus deiner Antwort scheint mir irgendwie nicht ganz logisch! Nachtrag: Mit berny´s Kommentar kapier ists auch für mich logisch(er) :-) Geändert von preirei (05.03.2015 um 08:42 Uhr) Grund: Mit berny´s Kommentar kapier ichs nun auch :-) |
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Ich versteh trotz dem nicht die ganze Aufregung.
Ich bin schon seit meiner Kindheit am Boot, auf kleinen auf der Donau und Seen aber auch am Meer mit Charteryachten aber so was hat mich und andere noch nie tangiert. Auf der Donau hab ich auch nur einen 6Kg CQR mit 30m Bleileine und der hält auch in der Stömung sehr gut. Reitgewicht wenn nötig vorhanden. Als Reserve oder Zweitanker habe ich einen Klappdraggen 4Kg mit Kettenvorlauf. Am See (7m Segelboot Gewicht 1400Kg) 6Kg CQR Anker, Kettenvorlauf 5m mit8mm und 30m Leine 12mm. Aber wie schon gesagt, ein kühles Bierchen und abschalten ist das wichtigste an Bord. |
#41
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Ntr
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Hab mir jetzt das ganze Gesetz ausgedruckt, 83 Seiten sind es geworden. Die bekommt der Schifffahrtspolizist der kontrolliert in die Hand gedrückt, wenn er den Anker beanstandet. Der. muss ja seine Arbeit machen, kann auch nix fü die Gesetze.
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Ja Sepp versteh ich, doch wenn du bei deiner Bootszulassung 10kg eingetragen hast bei der Donauzulassungg und nur einen noch so tollen 6kg Anker mitführst und die Schiffspolizei das beanstandet hast eitn Problem, ist so wie beim Auto das Warndreieck oder Pannenweste, oder nicht typisierte Felgen oder seitlich abgedunkelte Scheiben, oder nicht typisierte Stossfänger oder kein gesichertes Ladegut oder Kindersitz ohne CE usw usw Mein Freund hat in der Zulassung ein Rauchverbot drinnen stehen, auf seinem Schlauchboot darf er nicht rauchen, wenn es die Polizei beanstandet zahlst du so wie wenn du mit dem Handy telefonierst im Auto ohne Freisprecheinrichtung. Du darfst ja auch keinen Drilling mehr nehmen auf der toten Lauben, oder Lebendköderfisch.
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#43
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Freu mich schon auf die Messe, da kann ich mich auch wegen Anker umschauen, da haben die letztes Jahr so eine kleine Sandkiste gehabt mit Minnianker, da kann man die verschiedenen Anker ziehen und testen. Dort werd ich auch wegen der Bestätigung fragen.
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Zitat:
ja wenn das Gesetzt nicht so wäre könnte ich einen 1,8 Kg Anker verwenden und ist für Boot bin 8 Meter und der ist aus Alu
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#45
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In einem4m Schlauchi sich son riesigen Anker reinlegen.................
Leute passt auf die scharfkantigen verzinkten Pflugscharren und ähliche Anker auf. Wenn auch ausreichend sind sie doch im realen Schlauchboot-Leben eher unpraktisch, ja sogar gefährlich. Schaut euch so einen Anker genau an ob nicht galvanische oder Spritzzink-Reste herausschauen. Wer hat besorgt sich eher ein VA, Alu oder verchromten Anker. Billige verzinkte Anker haben Gefahren Potenzial-schauts euch die genau an, gleitet mit der Hand drüber auch über die Spitzen und Enden bevor ihr was kauft. Denkt auch an Frauen und Kinder die eventuell so einen Anker einholen müssen
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry Um Links zu sehen, bitte registrieren |
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