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  #8  
Alt 30.09.2004, 16:36
Udo
Gast
 
Beiträge: n/a


Hier Stefan, extra noch mal für dich: :schlaumai


Niederlande
Führerschein: Führerscheinpflicht für Boote über 15 m Länge und für Boote, die bauartgemäß schneller als 20 km/h fahren können (sog. "schnelle Boote"). Es werden nur folgende deutsche Führerscheine akzeptiert: Der amtliche Sportbootführerschein Binnen, ausgestellt nach dem 1.4.1989. Er gilt nur auf den Binnengewässern. Der amtliche Sportbootführerschein See, ausgestellt nach dem 1.1.1974, oder das Sportschifferpatent für den Rhein (jetzt Sportpatent). Diese Scheine gelten auf allen niederländischen Gewässern. Waddenzee, Ijsselmeer, Markermeer und Randmeere sowie Ooster- und Westerschelde sind nach nieder-ländischem Recht Küstengewässer, die nur mit dem Sportbootführerschein See bzw. dem Sportpatent befahren werden dürfen!
Bootsdokument: alle deutschen Bootsdokumente werden anerkannt. "Schnelle Boote" müssen ein den deutschen Vorschriften entsprechendes Kennzeichen führen.
Bootshaftpflicht: vorgeschrieben für "schnelle Boote". Mindestdeckungssumme 1,25 Mio. Gulden.
Sonstiges: Besondere Ausrüstungsvorschriften für "Schnelle Boote" (siehe BOOTE-Extrabeilage 12/99 "Holland".

Gruß Udo
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