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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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Hallo Norbert,
hierzu wird i.d.R. auch hier viel diskutiert. Am sinnvollsten ist, dass Du per Email bei den zuständigen Behörden nachfrägst. Dann bist Du auf der sichern Seite für Deinen Urlaub. Ergebnis aber bitte hier posten. Danke! ![]()
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! ![]() |
#2
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Ich sehe das anders!
Die deutsche Führescheinfreiheit mit bis zu 15 PS Antriebsleistung gilt nur in Deutschland und nicht überall. Sie gilt z.Bsp. nicht auf dem Rhein und nicht auf dem Bodensee, wo 5 PS bzw. 6 PS als Limit vorgesehen sind. In Österreich sind auf der Donau Führerscheinfreiheit bis max. 4,4 KW = 6 PS vorgeschrieben, genauso wie auf dem Attersee und dem Traunsee. Auch hier wird dies bestätigt, siehe Seite 5 Um Links zu sehen, bitte registrieren Dies dürfte auch bei einer Nachfrage bei den Wasserbehörden in A bestätigt werden. |
#3
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Zitat:
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liebe grüße wolfgang lieber genossenes bereuen, als bereuen nie genossen zu haben ! ![]() |
#4
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Führerschein für Deutche in -A-
Hallo
ich sehe schon, die "Klarheiten sind noch nicht beseitigt". Das Infoblatt vom ADAC stammt vom Juni 2012 und ist damit nicht sehr aktuell. In etlichen anderen Seiten im www hält sich die Aussage: "Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes". Das würde ja 15PS frei bedeuten. Wenn das nicht stimmt, wäre z.B. auch diese Liste der Fa. Gründl schlichtweg falsch: Um Links zu sehen, bitte registrieren Ich habe das Österreichische Verkehrsministerium (bmvit.gv.at) angemailt, mal sehen ob und was da für eine Antwort kommt. ![]() Grüße aus dem Inntal
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Norbert Geändert von Nobu (03.05.2015 um 15:29 Uhr) |
#5
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lies dir den folgenden haarstäubenden Artikel durch, dann weisst du wie es in Ö läuft.....
Um Links zu sehen, bitte registrieren
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gruss aus monaco di bavarese Theo |
#6
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Hallo Norbert,
das ist mit Sicheheit die beste Lösung. Die "wie im Heimatland" Regelung gibt es immer wieder. Steht beispielsweise im Revierführer vom Lago Maggiore, dass es dort auf italienischer Seite eine entsprechende Binnenseeverordnung gibt. Bei uns am Bodensee steht beispielsweise, dass nur das BSP (in D) gilt, mit der Ausnahme eines Urlaubpatents (gibt es dafür in anderen Revieren tendenziell nicht). Darum lohnt immer ein Blick in die jeweilige Schifffahrtsordnung oder Nachfrage an kundiger Stelle. Die notwendige Ausrüstung hat wiederum nichts mit dem Patent zu tun. Auch hier gibt es verschiedene Anforderungen (je nach Revier). Es lohnt immer sich "vor Ort" zu erkundigen um keine böse Überraschungen zu erleben (wie fehlender Quickstopp in Holland etc.) Für den Bodensee könnte ich Dir detaillierter Antworten. Auf der Donau kenne ich mich leider nicht aus. ![]()
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#7
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Zitat:
Ist halt immer eine Frage wen es gerade betrifft und dann ist der Aufschrei groß.
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