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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 03.10.2004, 19:19
pcnetz
Gast
 
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Zitat:
Zitat von Michel
Hallo Mamma,

Zur Sicherheitsausrüstung, vorgeschrieben ist in Deutschland garnichts,
Dem kann ich leider nicht ganz zustimmen, es kommt ganz darauf an wo er fährt. bzw , das Boot Zugelassen ist.
Bei Fahrten auf dem Rhein ab Rheinfelden bis an den Bodensee - respecktive Rheinfall ist Sicherheitsausrüstung vorgeschrieben - ( Notflagge, Signalhorn, Ösfass, Verbandskasten, Beleuchtung, Notlicht ( Rettungsweste Anker wurde schon erwähnt) - so steht es in der Zulassungspapieren.
Wen obige Dinge eingetragen sind, so müssen diese auch mitgeführt werden, ob sie in dem Revier in dem man unterwegs ist vorgeschrieben ist oder nicht. Bei der Abnahme alle 3 Jahre beim WAPO Tüv werden diese Dinge auch kontroliert, sind sie nicht dabei gibt es keine Tüv Plakette. ( Ich weiss der Tüv ist nicht überall in Deuschland für Boote vorgeschrieben, es kommt halt auf das Revier drauf an wo man seinen Wohnsitz hat.
Aber wie schon erwähnt, sind in der Zulassung Teile oder ZUbehör eingetragen so sind sie auch mitzuführen.
Weiter bis an den Rheinfall kan er mit dem Binnenschein nicht fahren. Vom Rheinfall bis in den Bodensee ist ein extra Schein erforderlich. Und für den Bodensee dann nochmal ein anderes.
gruss udo
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