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  #1  
Alt 11.10.2004, 07:34
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
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Boot Infos

Hallo zusammen,

der Bootsführer ist verantwortlich - da gibt es keinen Zweifel.

1 bis 1,5 m Wellenhöhe haben Außreiserwellen bis 4 m, die man nicht erkennen kann.

in Frage 283 zum See-Schein wird dies behandelt - warum ist es wichtig bei starkem Seegang die Fahrt des Sportbootes zu vermindern?? - MusterAntwort: Um Schäden durch Seeschlag möglichst zu vermeiden.

Vermutlich wird dem Bootsführer noch der *Schein* entzogen.

grüsse
DschungisKahn
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  #2  
Alt 11.10.2004, 10:40
nordy
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@bootsboerse

Zitat:
Ich denke, nordy, daß es ja bei dem Thema nicht um die Gutmütigkeit geht, oder ?
Primär sicherlich nicht.

Dennoch konnte die Formulierung von DieterW, die sicherlich nur als Aufmacher gedacht war, auch in der Richtung missverstanden werden, dass durch ein wie auch immer geartetes "gutmütiges Verhalten" die Verantwortlichkeit des Schiffsführers für das Geschehen relativiert wird.

Ich reite hier nicht auf dem i-Tüpferl herum, es ging mir nur um diese Klarstellung.

Gruss Nordy
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  #3  
Alt 12.10.2004, 14:47
Neptun Neptun ist offline
gestrichen
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Hi,
unabhängig von der rechtlichen Seite, ....

ich finds schlichtweg eine Sauerei von dem, der da verletzt wurde, gegen seinen Freund zu klagen.
Wäre mir das passiert, wäre ich der Verletzte gewesen, hätte ich nie gegen einen Freund geklagt, denn, wie gesagt, gefühlsmäßig und unabhängig von der Rechtssprechung ist der Verletzte selber schuld, denn er hat genübend Sachverstand, um zu wissen, welcher Gefahr er sich aussetzt und hat demzufolge die Konsequenzen seines Verhaltens zu tragen.

Nochmal:
Die rechtliche Seite ist eindeutig, .... der Schiffsführer ist verantwortlich, das ist klar, :schlaumai
aber die menschliche Seite, ..... danke, wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr!!!!

Grüße aus dem Hohenlohe'schen
"Neptun"
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  #4  
Alt 12.10.2004, 16:47
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Boot Infos

Bootsunfall

Also ich gebe Nordy und Berny zu 98 % Recht.

Leider hat nun mal der Bootsführer die Verantwortung für seine Passagiere. :glotz:

Nur hätte ich dem Unfallopfer 75 % Schuld gegeben, da er sich als Bootsführerscheininhaber der Gefahr hätte bewußt sein müssen. :schlaumai

Wenn die Fahrtteilnehmer untereinander so befreundet waren, wie Dieter
schrieb, habe ich kein Verständnis dafür, dass das Unfallopfer seinen Freund verklagt hat. Na ja, war bestimmt einer aus dem falschen Forum.

Könnte mir nie vorstellen einen Freund zu verklagen, und mit Feinden (habe mir bisher im ganzen Leben erst 3 angeeignet) fahre ich nicht Boot. :daumenhoc

Gruß Erich
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