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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 14.10.2004, 08:56
Benutzerbild von herbert
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Hr

Liebe Bootsbörse
Das was du da behauptest ist FALSCH, für uns Österreicher.

Verstehe nicht warum immer wieder solche Behauptungen aufgestellt werden.
Gibt es eine amtliche Stelle wo das steht, der MSVÖ ist keine.
Vor allem du müßtest doch mehr Infos haben.

Das war nur für ÖSI geschrieben.
__________________
Gruß
Herbert
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  #2  
Alt 14.10.2004, 18:28
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von herbert
Liebe Bootsbörse
Das was du da behauptest ist FALSCH, für uns Österreicher.

Verstehe nicht warum immer wieder solche Behauptungen aufgestellt werden.
Gibt es eine amtliche Stelle wo das steht, der MSVÖ ist keine.
Vor allem du müßtest doch mehr Infos haben.

Das war nur für ÖSI geschrieben.
Was ist falsch? Das das HR-Patent nur in HR gilt?
Ja! Patente werden im Ausland nur anerkannt, wenn der Patentinhaber Staatsbürger des ausstellenden Staates ist.
Demnach gilt ein HR Patent nur für Kroaten woanders auch, wenn du Österreicher (oder in diesem Fall Deutscher) bist, wird das HR-Patent im Ausland nicht anerkannt.

Deswegen auch der Hinweis, daß dies wirklich nur Sinn macht, wenn er wirklich nur in HR fährt. Will er auch woanders fahren (zB Attersee), dann gilt es nicht.

Steht überall auf den Seiten der offiziellen Stellen, bei uns zB unter Um Links zu sehen, bitte registrieren, da kannst es nachlesen !

Ich weiß schon, ihr bietet auch das Küstenpatent an, um so schlimmer ist es, wenn ihr die Leute nicht richtig informiert und alles in Frage stellt.

Noch was, wurde auch schon öfters hier behandelt: Nicht-HR Patente können (aber müssen nicht) in HR anerkannt werden. Dies gilt auch für MSVÖ-Patente !!!

Die kann man übrigens auch auf der offiziellen Seite des BMI nachlesen.

Und noch was, es gibt auch andere Patente außer die vom MSVÖ, zB die offiziellen Staatlichen, noch nicht daran gedacht ? (War jetzt nur ein provokanter Scherz )
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  #3  
Alt 14.10.2004, 19:45
Benutzerbild von reini0077
reini0077 reini0077 ist offline
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Reden Hallo Leute,

ich kann mich dem Berny nur anschliessen.

Das Kroatische Küstenpatent gilt nur (wenn du keine kroatische Staatsbürgerschaft hast) in Kroatien.

Sonst nirgens.


Ich finde auch das dies hir in diesem Forum schon so oft durchgekaut worden ist, das es schon jeder Auswendig kennt.

Unter dem Suchbegriff, Kroatien, Küstenpatent,..... oder ähnliches steht schon genug geschrieben.

Also bitte vorher suchen dann fragen.
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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  #4  
Alt 14.10.2004, 22:11
Ferdi
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Reden

Zitat:
Zitat von reini0077
ich kann mich dem Berny nur anschliessen.

Das Kroatische Küstenpatent gilt nur (wenn du keine kroatische Staatsbürgerschaft hast) in Kroatien.

Sonst nirgens.


Ich finde auch das dies hir in diesem Forum schon so oft durchgekaut worden ist, das es schon jeder Auswendig kennt.

Unter dem Suchbegriff, Kroatien, Küstenpatent,..... oder ähnliches steht schon genug geschrieben.

Also bitte vorher suchen dann fragen.
schrei nicht so, Reini

lg
Rerdi
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  #5  
Alt 14.10.2004, 22:11
Neptun Neptun ist offline
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Reden

nanana, lieber Mod,
wer wird denn gleich ...... :schimpfer
take it :gemütlich
der Marc ist doch neu hier und man kann das doch auch mit ein wenig :zwinkerer
sagen, ohne gleich :bulle: :kämpfer: :motzer:

Für den Fall, :glotz: dass ich jetzt jemandens Gefühle verletzt habe,
bitte ich :allah:
aber nicht gleich :rotekarte , denn wir haben uns doch alle :liebhaben
:daumenhoc

Grüße
"Neptun"
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  #6  
Alt 15.10.2004, 08:38
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Mit dem HR-Patant nach Holland...dort 54 Gulden (jetzt wohl €) bezahlen und umschreiben lassen auf NL-Patent...mit dem NL-Patent dann nach D, 19,80 DM (Jetzt wohl 20,--€) bezahlen und auf Deutsches Patent umschreiben lassen.
Im Selbsttest die Machbarkeit geprüft!
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  #7  
Alt 15.10.2004, 08:56
alex101068
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Zitat:
Zitat von trolldich
Mit dem HR-Patant nach Holland...dort 54 Gulden (jetzt wohl €) bezahlen und umschreiben lassen auf NL-Patent...mit dem NL-Patent dann nach D, 19,80 DM (Jetzt wohl 20,--€) bezahlen und auf Deutsches Patent umschreiben lassen.
Im Selbsttest die Machbarkeit geprüft!

Da hat mir unser Profiholländer allerdings gesagt, dass ein Umschreiben von HR auf NL nur als Holländer geht. ??? Was nu?

Gruß Alex
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  #8  
Alt 15.10.2004, 22:50
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Zitat:
Zitat von alex101068
Da hat mir unser Profiholländer allerdings gesagt, dass ein Umschreiben von HR auf NL nur als Holländer geht. ??? Was nu?

Gruß Alex
Da gibt´s 3 Möglichkeiten:

1. Ich bin Holländer und weiss es nur noch nicht :hä:
2. Der Beamte hat gepennt. :schlafen:
3. Es klappt doch :coool:

Ich weiss es nicht. Fakt ist: Ich hatte vor 3 Jahren keinerlei Probleme damit
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  #9  
Alt 15.10.2004, 10:00
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Was ist falsch? Das das HR-Patent nur in HR gilt?
Ja! Patente werden im Ausland nur anerkannt, wenn der Patentinhaber Staatsbürger des ausstellenden Staates ist.
Demnach gilt ein HR Patent nur für Kroaten woanders auch, wenn du Österreicher (oder in diesem Fall Deutscher) bist, wird das HR-Patent im Ausland nicht anerkannt.

Deswegen auch der Hinweis, daß dies wirklich nur Sinn macht, wenn er wirklich nur in HR fährt. Will er auch woanders fahren (zB Attersee), dann gilt es nicht.

Steht überall auf den Seiten der offiziellen Stellen, bei uns zB unter Um Links zu sehen, bitte registrieren, da kannst es nachlesen !

Ich weiß schon, ihr bietet auch das Küstenpatent an, um so schlimmer ist es, wenn ihr die Leute nicht richtig informiert und alles in Frage stellt.

Noch was, wurde auch schon öfters hier behandelt: Nicht-HR Patente können (aber müssen nicht) in HR anerkannt werden. Dies gilt auch für MSVÖ-Patente !!!

Die kann man übrigens auch auf der offiziellen Seite des BMI nachlesen.

Und noch was, es gibt auch andere Patente außer die vom MSVÖ, zB die offiziellen Staatlichen, noch nicht daran gedacht ? (War jetzt nur ein provokanter Scherz )
und da steht es "SO " nicht

Was natürlich auch zum nachdenken anregt ist folgender Satz:

Es gibt keine internationale Abkommen.......
und weiter unten
Österreichischen Staatsbürgern oder Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich, die einen solchen Befähigungsausweis besitzen, dürfen die Verbände über Antrag ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen ausstellen.

Wenn es keine int. Abkommen gibt warum kann ich dann was internationales ausstellen ???

Ob wir die HR Patente anbieten hat aber nichts mit der sache zu tun denn du kannst auch die MSVÖ Patente bei uns erwerben.


Wenn schon einen Link dann Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Gruß
Herbert
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  #10  
Alt 15.10.2004, 10:12
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Patent

Das man mit einem Küstenpatent Binnen nicht fahren darf sagt ja schon der Namen und da ist der auch Attersee gemeint. War sicher nur ein Scherz Denn auch mit einem Öster. Küstenpatent ist es nicht erlaubt den Attersee zu befahren.
__________________
Gruß
Herbert
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  #11  
Alt 15.10.2004, 11:28
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Um Links zu sehen, bitte registrieren

". Es ist jedoch international üblich, amtliche Sportpatente anzuerkennen, wenn der Patentinhaber Staatsangehöriger des Ausstellerstaates ist."
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  #12  
Alt 15.10.2004, 12:00
Ferdi
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nicht schon wieder diese Diskussion .

Auf den Zug springst Du wohl immer auf, Berny, was ? :ferdis: :ferdis: :ferdis:
Das ist wohl Deine "Zodiac-Diskussion" :ferdis: .

lg
Ferdi
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  #13  
Alt 15.10.2004, 19:32
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Zitat:
Zitat von Ferdi
nicht schon wieder diese Diskussion .

Auf den Zug springst Du wohl immer auf, Berny, was ? :ferdis: :ferdis: :ferdis:
Das ist wohl Deine "Zodiac-Diskussion" :ferdis: .

lg
Ferdi
Naja, ich sehe es halt nicht ein, daß immer wieder irgend etwas behauptet wird und dadurch den Leuten das Geld aus der Tasche gezogen wird, da werde ich leider immer wieder gefordert.
Die Leute sollen sich halt nicht immer wieder in die Irre führen lassen, aber ich denke, je mehr Fahrschulen diesbezüglich was posten, desto mehr ist die Chance, daß sie sich selbst outen.
So gesehen hat diese Diskussion immer wieder was gutes :zunge:
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