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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 18.08.2015, 12:48
Benutzerbild von Benni
Benni Benni ist offline
LionRibber
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Ja der hat ein Wahnsinnspech. Wie sich jetzt herausstellte ist das Zar ziemlich sicher ein Totalschaden.
__________________
Liebe Grüße
Benni
Lion Rib 660 Suzuki 175

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  #2  
Alt 18.08.2015, 14:09
Benutzerbild von skymann1
skymann1 skymann1 ist offline
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Hallo,
mal eine dumme Frage, kann man ein Boot auch gegen Blitzschlag versichern?

Gruß Peter
__________________
P.G.
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  #3  
Alt 18.08.2015, 15:18
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
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Ja Peter,

bin gerade dabei mein neues Boot bei Pantaenius mit Vollkasko und angemessener Eigenbeteiligung mit Volltaxe zu versichern, da heißt es:

Pantaenius-Yacht-Totalverlust-Versicherung u.A.:
Versicherte und nicht versicherte Risiken
Die Versicherung besteht für einen Totalverlust der genannten
Yacht durch Unfall, Sinken, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere
Gewalt oder Diebstahl.
Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Ein Versicherungsschutz für alle denkbaren Fälle gibt es nicht. So
sind beispielsweise vorsätzliche Beschädigung durch den Versicherungsnehmer
oder Schäden durch Krieg vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen.

Habe mind. 10 weitere Versicherer (nicht Makler!) ausgeschlossen in meiner Suche wegen Preise und oder Leistungseffizienz. Alleine das Lesen von den AGVs machte unendlich viel Arbeit! Aber nur so kannst Du bereinigen und weißt Bescheid was Sache ist. Ein Prämienpreis alleine sagt noch lange nichts aus ob ein Versicherer auch Leistung hat im Falle eines Falles, denn alle haben unterschiedliche Leistungen!

Geändert von DieterM (18.08.2015 um 15:25 Uhr)
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  #4  
Alt 18.08.2015, 17:43
Benutzerbild von ad-mh
ad-mh ad-mh ist offline
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Zitat:
Zitat von skymann1 Beitrag anzeigen
Hallo,
mal eine dumme Frage, kann man ein Boot auch gegen Blitzschlag versichern?

Gruß Peter
Moin,

wir haben das Boot bei Eerdmans versichert.
Der Umfang lautet auf beim Deckungsumfang § 3 A. auf "Alle Schäden, die während der Dauer der Versicherung... entstanden sind (All-Gefahren-Deckung). Darunter wird sicher auch der Blitzschlag zählen, da nicht explizit in § 10 ausgeschlossen. Dort sind nur spezielle Dinge wie Atomkernreaktion und Molest (kriegerische Auseinandersetzung) genannt.
Witterungseinflüsse sind bei den Ausschlüssen ebenfalls aufgeführt, allerdings nur Hitze, Eis, Frost, Oxidation.
__________________
Viele Grüße von der Ruhrmündung

Andreas
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