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  #1  
Alt 14.10.2004, 22:40
HCC
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Also - ich kann dem Ganzen nicht so folgen.

Erst einmal möchte ich sagen, dass ich mir aus der Fallbeschreibung kein Urteil erlauben möchte. Die eingängliche Fallbeschreibung enthält soviele Lücken, dass genügend Raum für Spekulationen gelassen werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit gab es Pre-Prozessuale Aktivitäten, die uns im Verborgenen bleiben.

Zweitens ist es merwürdig, dass das Urteil vom OLG gesprochen worden ist. Das ist in einem solchen Fall immerhin die dritte Instanz. Man höre und staune. Dem Kapitän / Schiffsführer wird auch kein Vergehen nach der Seerechtsordnung vorgeworfen. Wäre es so, dann kann man sicher sein, dass der Prozess vor einem Seegericht stattgefunden hätte. Also kann dieses nur ein "banaler" Zivilprozeß gewesen sein.

Aber wie bereits erwähnt, die Fallbeschreibung ist zu schwach und läßt zuviel Raum zur Spekulation.

Christian
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  #2  
Alt 15.10.2004, 09:59
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Boot Infos

Bootsunfall

Hallo Christian,

da hast Du genauer gelesen wie ich. Das mit dem OLG ist mir überhaupt nicht aufgefallen. Da wurde ja über weite Strecken prozessiert.

Nach wie vor finde ich aber schwach, wenn man jemand aus seiner Clique jemand hinhängt, obwohl man als Inhaber des Bootsführerschein´s selber hätte schlauer sein müssen.

Leider wissen wir aber nicht, wie sich die Versicherung des Geschädigten verhielt und es für Ihn überlebensnotwendig war.

Gruß Erich
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  #3  
Alt 16.10.2004, 15:04
HCC
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Zitat:
Zitat von Erich der Wikinger
Nach wie vor finde ich aber schwach, wenn man jemand aus seiner Clique jemand hinhängt, obwohl man als Inhaber des Bootsführerschein´s selber hätte schlauer sein müssen.
Warum muss es jemand aus der Clique sein ? Es kann hier genauso gut die Krankenverischerung oder BG der Staatsanwaltschaft einen Hinweis gegeben haben. Oder der Seenotrettungsdienst hat es an die örtliche Polizei weitergeleitet. Und schon wäre eine Ermittlungsinstanz eingeschaltet. Aber wie bereits erwähnt, uns bleiben die Umstände im Verborgenen. Bei diesem Unfall handelt es sich nicht mehr um eine Bagatelle. Es ist ein Mensch verletzt worden. Wie er verletzt worden ist, ist zweitrangig.

Christian
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  #4  
Alt 16.10.2004, 22:14
Neptun Neptun ist offline
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Registriert seit: 21.10.2003
Beiträge: 437
abgegebene "Danke": 0


Muttu genau lesen ....

.... und zwar selber genau lesen und nicht anderen unterstellen, sie würden nicht darauf achten, was geschrieben wurde,
lieber Christian,

Zitat:
Zitat von HCC
Warum muss es jemand aus der Clique sein ? Es kann hier genauso gut die Krankenverischerung oder BG der Staatsanwaltschaft einen Hinweis gegeben haben. ......
Christian
.... denn eingangs steht nämlich genau drin, wer wen wo verklagt hat!!!
Zitat:
Vor dem OLG Hamm verklagte er den Bootsführer auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Mit Erfolg (Urt. v. 13. 9. 2000; 13 U 211/99).
"er" ist der Verletzte,
lies es bitte nochmal nach!!!

So, und ich finde, dass jetzt Schluss sein sollte, denn dass es menschlich eine Sauerei war und rechtlich im großen und ganzen in Ordnung sein dürfte, das wurde hier schon mehrfach gesagt,
und zum Erbsen und Korinthen zählen fehlen hier die weiteren Fakten.

Guten Abend
"Neptun"
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