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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 23.12.2015, 12:14
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Berny
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Das war nur letztes Jahr so, da man mehr oder weniger die Resttage bis zum Jahresende zahlte.
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  #2  
Alt 23.12.2015, 13:03
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also meine letzte info war, das seit Anfang Juni 15 sich die Prozedur wieder geändert hat. ich habe noch während meines pfingsturlaubes in losinj für den Sommer angemeldet / weil Ablauf 7.5.15.

Auskunft war, dass immer bis zum Jahresende berechnet wird und es auch am 1.1. soviel kostet wie am 1.7. oder 1.10.

wenn sich das nun in 2016 wieder geändert hat, dann bitte hier mal Aufklärung in ganzen Sätzen :)

mein ZAR53 hat vom 5.6.15 bis 31.12.15 406,90 kn gekostet
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  #3  
Alt 23.12.2015, 13:14
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Beim kroatischen „Permit“, genau genommen dem „Entgelt für Schiffssicherheit und die Gebühr zum Schutz gegen die Umweltverschmutzung“, wie es wohl am passendsten übersetzt werden kann, gab es einige Anpassungen an die EU-Gesetzgebung. Und wie in den meisten Fällen, wenn solche Sachverhalte auf dem Prüfstand der Europäischen Union bewertet werden, wird es letztlich für den Endverbraucher nicht unbedingt preiswerter. Konkret heißt das für die Skipper in Kroatien: Permit-Gebühren werden ab dem 2. Juni 2015 jeweils für ein laufendes Kalenderjahr berechnet und nicht mehr 365 Tage ab der Verlängerung des Permits. Auch wenn die Höhe der Gebühren überwiegend gleich bleibt, dürfte es doch für einige Skipper erheblich teurer werden.

Die kroatischen Behörden bemühen sich, den Schwarzen Peter von Zagreb nach Brüssel zu schieben, da man dort darauf bestanden habe, dass kroatische Bootseigner und Eigner, deren Boote unter ausländischer Flagge registriert sind, gleich behandelt werden müssen. Für Schiffe, die unter kroatischer Flagge laufen, werden die Gebührenrechnungen jeweils für das laufende Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) an die kroatische Wohnadresse übersandt. Genau diese Art der Gebührenerhebung, insbesondere hinsichtlich des Zeitraums, wurde ab dem 2.6.2015 für Bürger Kroatiens und anderer Staaten angeglichen.

Die Permit- bzw. Vignettengebühr für Boote und Yachten entrichten Touristen beim zuständigen Hafenamt. Zusätzlich muss für den Zeitraum des Aufenthalts noch eine Kurtaxe gezahlt werden. Im Wesentlichen wird der Betrag zwischen zwei Behörden aufgeteilt: Das Ministerium für Seefahrt, Verkehr und Infrastruktur erhält einen Teil der Gebühr, um damit die Hafenämter und den Umweltschutz zu finanzieren, ein weiterer Teil in Form einer Leuchtfeuergebühr geht an die Plovput d.o.o., ein Unternehmen, das die Leuchttürme instand hält.

Für Eigner, die noch vor dem 2.6.2015 ein Permit, bzw. die Vignette erworben haben, gilt jedoch eine sogenannte Schonfrist. Ihre Erlaubnis bleibt selbstverständlich bis zum Ablaufdatum bestehen. Der SeaHelp-Um Links zu sehen, bitte registrieren wird in Kürze aktualisiert.
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  #4  
Alt 23.12.2015, 13:20
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Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Das war nur letztes Jahr so, da man mehr oder weniger die Resttage bis zum Jahresende zahlte.
Also ich musste bei meiner Anmeldung im September den vollen Preis bezahlen. Da war nichts mit Resttage.
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Gruß
Peter
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