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| Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Sportbootführerschein-See (SBF-See)
Auf den Küstengewässern und Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland gilt Folgendes: ƒ Personen ab 16 Jahren dürfen ein Sportboot – ohne Längenbegrenzung - zu privaten Zwecken bis zu einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW (15 PS) führerscheinfrei führen. ƒ Altersunabhängig dürfen Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Gruß Ronald |
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#2
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alter der Kinder
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Altersunabhängig dürfen Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Gruß Ronald[/QUOTE] Guten Morgen Roland, wo hast du das gefunden? Würdest du das so Unterschreiben? Gruß Holger |
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#3
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alter der Kinder
So ich bin es noch mal. Ich hatte gerade ein Gespräch mit der WAPO die für den Kreis Ost-Holstein zuständig ist! Durch die neue Ps Regelung die im September 2013 rausgekommen ist, müssen die Jugendlichen 16 Jahre alt sein um ein Motorboot bis 15 Ps führen zu dürfen! Egal ob 1 Ps oder 15 Ps sie müssen 16 Jahre alt sein!
Gruß Holger |
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#4
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Hallo,
und nun ? was oder wer will denn mit erhobenem Finger auf die Kinder fremder Eltern,Leute losstürzen und ihnen das verbieten ? Oder besser noch die Eltern anraunzen ? Iss doch egal ob wer wie was darf, im Auge behalten und Notfalls hilfe leisten. Die Eltern der Kinder werden das schon anhand der Reife Ihres Kindes selber beurteilen können. Ich habe dieses Jahr zum Beispiel hier in Erkner bei Berlin Eltern von vielleicht 4-6 jährigen Kindern , Mädchen und Junge denke mal Geschwister gesehen die Ihre Kinder in einem Tenderschlauchboot mit vielleicht 2,20m 30 oder auch 50zig haben üben lassen, schön mit nem 4ps Yamaha dran, Immer rechts rum links rum um eine Boje und einen Kurs um ins Wasser geworfene Plastikflaschen, dann zum Boot der Eltern anlegen und wieder losfahren. Ich hab auch verschiedene Boote gefahren da war ich noch lange weg vom richtigen alter dafür. Siehe Schweden,Norwegen,Finnland die Kinder da düsen als Zwerge schon mit Booten,Schneemobilen zur Schule da würden hier viele ojeee schreien, vertrauen und ruhig mal machen lassen.
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Viele Grüße aus Berlin Sven ------------------------------------------------------------- Ein Lächeln... - kostet nichts und bringt viel ein; - bereichert den Empfänger ohne den Gebenden ärmer zu machen; - kann man weder kaufen, noch verlangen, noch leihen oder stehlen; -es bekommt erst dann seinen Wert, wenn es verschenkt wird. Keiner ist so reich, daß er darauf verzichten könnte und keiner so arm, daß er es sich nicht leisten könnte. |
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#5
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Leute,
wer als Eltern Minderjährige unter 16 Jahren mit motorisierten Fahrzeugen, Booten etc. fahren läßt, haftet voll für die Folgeschäden die entstehen können mit seinem Vermögen. Das sollte jedes Elternteil sich vorher gut überlegen, denn im Schadenfall kann volle Verarmung bis zum Lebensende eintreten. Dies gilt auch wenn die Minderjährigen etwas entwenden, weil dann von mangelnder Aufsicht ausgegangen wird. Schließlich haften Eltern für ihre Minderjährigen Kinder.
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