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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 27.01.2016, 15:57
Benutzerbild von dori
dori dori ist offline
Zephyr-Zodiac-Zar
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Das wissen nicht alle, außer man kennt die Wasserscheide
denn man hat in der Schule aufgepasst.
__________________
gruss aus monaco di bavarese
Theo
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  #2  
Alt 27.01.2016, 22:01
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herbert herbert ist offline
schwerer Leichtmatrose
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Wasserscheide

Zitat:
Zitat von dori Beitrag anzeigen
denn man hat in der Schule aufgepasst.
Ich hatte das Glück vor Ort vom Großvater über die Europäische Wasserscheide informiert zu werden.


So die ursprungsanfrage war aber Drohne
__________________
Gruß
Herbert
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  #3  
Alt 01.03.2018, 22:57
Benutzerbild von thball
thball thball ist offline
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Hallo,

in den letzten Jahren hat sich viel getan in diesem Bereich. Es gibt sowohl in D wie auch in A neue Vorschriften.

Aber auch die Technik hat sich deutlich weiter entwickelt. Sehr spannend finde ich den neuen Mavic Air.

Wie sieht es bei Euch aus? Gibt es noch „Modellflieger“?
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #4  
Alt 02.03.2018, 09:23
mihu mihu ist offline
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Zitat:
Zitat von thball Beitrag anzeigen
Wie sieht es bei Euch aus? Gibt es noch „Modellflieger“?
Hier, Modell- und Segelflieger :-)
Auf Um Links zu sehen, bitte registrieren und Um Links zu sehen, bitte registrieren gibt es Infos über die rechtliche Situation in Österreich. Kurzfassung: Wenn du mit Kamera fliegen willst bleib unter 250g.
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  #5  
Alt 04.03.2018, 12:42
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thball thball ist offline
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bei Euch in A soll es wohl etwas strenger zugehen. Aber auch bei uns sind die Regeln geändert worden. Aber es gibt noch viele Gebiete wo man in gewissen Grenzen fliegen kann.

Schön, dass es noch andere Kopterflieger hier gibt.
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #6  
Alt 04.03.2018, 18:03
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Visus1.0 Visus1.0 ist offline
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Zitat:
Zitat von mihu Beitrag anzeigen
Hier, Modell- und Segelflieger :-)
Auf Um Links zu sehen, bitte registrieren und Um Links zu sehen, bitte registrieren gibt es Infos über die rechtliche Situation in Österreich. Kurzfassung: Wenn du mit Kamera fliegen willst bleib unter 250g.

Ist nicht richtig, sobald eine Kamera drauf ist, ist sie ohne Genehmigung verboten, auch unter 250 Gramm.
__________________



Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas
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  #7  
Alt 04.03.2018, 19:45
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helmut800 helmut800 ist offline
möchte gern Schrauber
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Servus, hier kannst du alles nachlesen, auch wie du an den Kenntnissnachweis kommst.
Um Links zu sehen, bitte registrieren
LG Helmut
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Auf die Dauer hilft nur Power
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  #8  
Alt 05.03.2018, 08:22
ulf_l ulf_l ist offline
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Zitat:
Zitat von Visus1.0 Beitrag anzeigen
Ist nicht richtig, sobald eine Kamera drauf ist, ist sie ohne Genehmigung verboten, auch unter 250 Gramm.
Hallo

Wenn ich mir das Um Links zu sehen, bitte registrieren durchlese, gilt das nur, wenn die Bilder/Filme der Kamera auch tatsächlich aufgezeichnet werden.

Gruß Ulf
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  #9  
Alt 05.03.2018, 17:46
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Visus1.0 Visus1.0 ist offline
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Zitat:
Zitat von ulf_l Beitrag anzeigen
Hallo

Wenn ich mir das Um Links zu sehen, bitte registrieren durchlese, gilt das nur, wenn die Bilder/Filme der Kamera auch tatsächlich aufgezeichnet werden.

Gruß Ulf
Für was hab ich eine Kamera drauf, wenn ich nicht aufzeichne? Zur Orientierung nicht, den da darfst ohne Flugschein sowieso nur auf Sichtweite fliegen.
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas
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  #10  
Alt 05.03.2018, 09:06
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Zitat von Visus1.0 Beitrag anzeigen
Ist nicht richtig, sobald eine Kamera drauf ist, ist sie ohne Genehmigung verboten, auch unter 250 Gramm.
Dann nenne mir bitte deine Quelle dafür. Im LFG ist folgendes definiert:

Unbemannte Geräte bis zu 79 Joule maximaler Bewegungsenergie

§ 24d. Soweit unbemannte Geräte mit einer maximalen Bewegungsenergie unter oder gleich 79 Joule, die selbständig im Fluge verwendet werden können, nicht höher als 30 Meter über Grund betrieben werden, ist darauf zu achten, dass durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden. Abgesehen davon fallen diese Geräte nicht in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes.


250g Gewicht und 30m Fallhöhe ergeben die 79J, darunter fällt man nicht ins LFG. Woraus schließt du also auf irgendein Verbot?
Es steht übrigend auch auf der ÖAMTC Seite dass <250g auch mit Kamera keine Genehmigung erforderlich ist.
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