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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Dann haben sie bei mir die Messtolleranz abgezogen deshalb
du dirk hab gelesen wenn du ersttäter bist wird das Fahrverbot oft nicht gegeben und ausserdem kann man es in eine höhere Geldstrafe umwandeln und sich den Zeitraum aussuchen vom Fahrverbot
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#2
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Es gibt da einen Paragraphen, bei Gefahr für Leib und Leben..... Der rechtfertigt dies.
Ist zwar für Ärzte etwas leichter zu beweisen, aber im Zusammenhang mit dem erfolgten Rettungseinsatz wird wohl ein Auge zugedrückt werden. Wünsche es Dir. Es ist ja nicht gesichert gewesen, dass der Rettungsdienst wirklich vor Dir ankommt. ![]()
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LG Robert ![]() Geändert von Zirkel (03.02.2016 um 14:52 Uhr) |
#3
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Zitat:
So wie sich das bisher liest wurde ja auch niemand gefährdet oder geschädigt. Ich drücke die Daumen. Aber noch wichtiger ist, daß der Vater wieder auf die Füße kommt. Sch... auf den Lappen. Ich habe auch mal (1998) vier Wochen Urlaub machen müssen ;-) Gruß, Andreas |
#4
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Was Du alles über die deutschen Gesetze und Vorgehensweisen weißt
![]() Egal ob Ersttäter oder nicht, bei einer bestimmten Überschreitung ist der Lappen erst mal weg. Bei zwei Überschreitungen innerhalb eines Jahres greift das Fahrverbot auch schon dann, wenn die Einzeltat an sich kein Fahrverbot nach sich zieht. Umwandlung in höhere Strafe auch nur unter Umständen über Gericht und Anwalt!! Gruß
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Viele Grüße Heike & Rüdiger |
#5
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Zitat:
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#6
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Zitat:
![]() ![]() ![]() Bei mir wars Dauerstreß als Außendienstler-Gott sei Dank sind die Zeiten vorbei ![]() ![]() ![]()
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3 Dinge braucht der Mann: einen vollen Tank ein gutes Fahrwasser und Zeit das zu genießen Gruß Harry |
#7
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Moin,
mit ordentlicher Argumentation stehen die Chancen gut, dass so eine Sache durch das Gericht eingestellt bzw. in eine Verwarnung umgewandelt wird (35€). Bei unseren regionalen Richtern ist dies jedenfalls in gut begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der StA möglich. Argumentationsansatz: Türe mit Sicherheitsschließung Wichtig ist die Argumentation im Detail. Wenn man es hier ohne anwaltliche Hilfe versucht, dann wird es nichts, so jedenfalls meine berufliche Erfahrung. Am Freitag werden wir zwei Termine haben, bei denen die Mandanten einen Freispruch hätten erreichen können, sich aber gegenüber der Bussgeldstelle um Kopf und Kragen geschrieben haben. Mal sehen, ob wir da etwas retten können.
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Viele Grüße von der Ruhrmündung Andreas |
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