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  #1  
Alt 06.02.2016, 21:51
Benutzerbild von ad-mh
ad-mh ad-mh ist offline
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Ich habe die Sache gestern bei Gelegenheit mal mit einem Richter am AG bei uns durchgesprochen. Bei uns würde er in Dirks Fall bei der Sachlage von einem Fahrverbot absehen, allerdings nur deshalb, da die StA Duisburg sich mit Rechtsmitteln gegen das Absehen vom Fahrverbot zurückhält (personell überlastet, keine Zeit für derartige Verfahren).
Im Süden Deutschlands ist das allerdings anders. Das Absehen vom Fahrverbot wird bekanntlich strenger gehandhabt.

Gestern wurde bei mir der Fall eines Selbständigen, welcher mit Promotionen in Restaurants mit verderblicher und daher gekühlter Ware sein Geld verdient, genau so gehandhabt. Der Verlust des Einkommens für einen Monat würde eine außergewöhnliche Härte darstellen. Mit seinen PKW-Kühlboxen könnte er auch nicht auf den ÖPNV ausweichen, was bei anderen Betroffenen gefordert wird.

Im Süden Deutschlands wäre dies niemals möglich gewesen.

Unser Richter meint, man solle schon jetzt die Bestätigung des Krankenhauses einholen. So etwas kann dauern. Wenn dann der Anhörungsbogen da ist, dann kann es unter Umständen mit der Darlegung zeitlich eng werden.
__________________
Viele Grüße von der Ruhrmündung

Andreas
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  #2  
Alt 06.02.2016, 23:17
dirki dirki ist offline
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Zitat:
Zitat von ad-mh Beitrag anzeigen
Ich habe die Sache gestern bei Gelegenheit mal mit einem Richter am AG bei uns durchgesprochen. Bei uns würde er in Dirks Fall bei der Sachlage von einem Fahrverbot absehen, allerdings nur deshalb, da die StA Duisburg sich mit Rechtsmitteln gegen das Absehen vom Fahrverbot zurückhält (personell überlastet, keine Zeit für derartige Verfahren).
Im Süden Deutschlands ist das allerdings anders. Das Absehen vom Fahrverbot wird bekanntlich strenger gehandhabt.

Gestern wurde bei mir der Fall eines Selbständigen, welcher mit Promotionen in Restaurants mit verderblicher und daher gekühlter Ware sein Geld verdient, genau so gehandhabt. Der Verlust des Einkommens für einen Monat würde eine außergewöhnliche Härte darstellen. Mit seinen PKW-Kühlboxen könnte er auch nicht auf den ÖPNV ausweichen, was bei anderen Betroffenen gefordert wird.

Im Süden Deutschlands wäre dies niemals möglich gewesen.

Unser Richter meint, man solle schon jetzt die Bestätigung des Krankenhauses einholen. So etwas kann dauern. Wenn dann der Anhörungsbogen da ist, dann kann es unter Umständen mit der Darlegung zeitlich eng werden.
Hallo Andreas,
habe ich mir heute beim Besuch meines Vaters auch gedacht.
Werde eine KH_Bestätigung mit Einweisung durch den Notarzt vorformulieren und mir vom KH bestätigen lassen. Für den Fall das ich es brauche!
Danke, liebe Grüße
Dirk
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