Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Aussenborder > 2-Takt

2-Takt Alles zum Thema 2 Takt Aussenbordmotoren.

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #5  
Alt 17.03.2016, 18:56
Käptn Graubär Käptn Graubär ist offline
Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 10.03.2016
Beiträge: 69
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo und vielen Dank für Euere schnellen Antworten.

Ich will gar nicht an den Bodensee...

Es geht um den Stausee Bleiloch in Thüringen. Das wären "nur" drei Autostunden von Bayern entfernt und toll zum Urlaub machen.
Ich zitiere mal aus der Verordnung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis vom 01. Februar 2013 für die Nutzung der Bleilochtalsperre

§ 8a Zulassungsvoraussetzungen
(1) Fahrzeuge müssen folgende Voraussetzungen erfüllen und diese nachweisen:
 Sportboote ab Baujahr 1998 müssen der Richtlinie 94/25/ EG des Europäi-schen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 1994 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Sportboote, geändert durch die Richtlinie 2003/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 (EU- Sportbootrichtlinie), entsprechen, nach An-lage IV zur Richtlinie 94/25/EG mit einem CE-Kennzeichen versehen sein und eine entsprechende Konformitätserklärung sowie ein Eignerhandbuch in deut-scher Sprache besitzen.
 Sportboote mit Baujahr vor 1998 müssen uneingeschränkt die Bestimmungen des dritten Teils dieser Verordnung (Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen) er-füllen. Der Nachweis hierfür ist durch ein Gutachten einer anerkannten Prüf-stelle (§ 12 Abs.1) zu erbringen.
 Verbrennungsmotoren müssen entweder die Grenzwerte gemäß BSO (Boden-see-Schifffahrts-Ordnung) Stufe 1, BSO Stufe 2 (nach Anlage C der BSO)
oder die Grenzwerte der Richtlinie 94/25/ EG erfüllen. Der Nachweis erfolgt durch ein Abgastypenprüfzertifikat, durch eine Konformitätserklärung oder durch eine Bescheinigung einer anerkannten Prüfstelle


Die richten sich also anscheinend nach den Bodensee-Vorschriften.
Krieg ich meinen Zweitakter jetzt dort zugelassen oder nicht?
Und wie erfahre ich ob mein Motor diese Anforderungen erfüllt?
Denn ich habe auch schon gelesen, dass man vor 1998 keine CE oder sonstwas braucht. Was stimmt jetzt??

Dankbare Grüße
Harald


Link zum Original-Text
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Mit Zitat antworten
 


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:16 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , https://schlauchboot-online.com