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#1
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Bekommt nicht jeder, der seinen alten Klasse 3-Führerschein umschreibt aus Besitzstandwahrungsgründen die Fahrerlaubnisklasse CE 79 zugeteilt?
Mit dem alten Klasse 3-Schein galt: Zugfahrzeug - 7,5t + Anhänger mit doppeltem Gewicht = 22,5t. Das bedingt allerdings gewisse Achsabstände ist eher theoretisch. Dennoch sollten Umschreiber eigentlich so ziemlich jedes Urlaubsgespann fahren können... |
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