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  #1  
Alt 31.05.2016, 18:49
Benutzerbild von skymann1
skymann1 skymann1 ist gerade online
Gladbeck (Ruhrgebiet)
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Hallo,
Franz, der alte Klasse 2 läuft aus wenn man fünfzig wird, der Klasse 3 bleibt doch so wie schon geschrieben wurde, 7,49 t plus Anhänger oder habe ich was verpasst?

Habe meinen 2er auch auslaufen lassen, die Untersuchung wäre nicht das Problem gewesen, aber muß ja regelmäßig gemacht werden und die Kosten waren entscheidend.

Meiner ist auch noch grau und ich denke mal 2033 ist´s eh egal, dann fahre ich sicher nicht mehr, zumindest kein Kraftfahrzeug.

Gruß Peter
__________________
P.G.
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  #2  
Alt 31.05.2016, 21:20
marcus marcus ist offline
Meteorit
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Hallo
Ich versuche mal klarzustellen:
Nachfolgendes gilt nur für deutsche Fahrerlaubnisse:
1. Anhänger hat maximal das 1,4 fache des zGG des Zugfahrzeugs.
2. Umschreibung kl. 3 mit Schlüssel 79 bis maximal 50 Jahre.
3. C1E hat höchst Zuggesamtgewicht von 12 to.
4. B geht bis 3,5 To ZGG Zugfahrzeug + 750 kg anhänger oder
bei größeren Anhängern bis Zuggesamtgewicht von 3,5 to.
5. B mit Schlüsselzahl 96 geht bis 4,25 to unabhängig von der Trailergröße
Fahrschule erforderlich, jedch keine Prüfung, d.h. die Fahrschule stellt eine Bescheinigung aus und ein Umtrag des FS zwingend erforderlich
6. BE mit Fahrschule und Prüfung.
7. Leermassenregelung gibts nicht mehr.
8. Alter FS der Kl 3 gilt nur für 3 Achsige Züge, für Drehschemelanhänger ist zwingend BE, CE oder C1E erforderlich.
9. Fahrerkarte gibts nur für Scheckkartenführerscheine.
Grüße
Marcus
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  #3  
Alt 01.06.2016, 11:30
Benutzerbild von OLKA
OLKA OLKA ist offline
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Zitat:
Zitat von marcus Beitrag anzeigen
Hallo
Ich versuche mal klarzustellen:
Nachfolgendes gilt nur für deutsche Fahrerlaubnisse:
1. Anhänger hat maximal das 1,4 fache des zGG des Zugfahrzeugs.
... bei durchgehende Bremsanlage, also keine Auflaufbremseinrichtung...


Das ergibt dann 18 Tonnen für den "alten Klasse 3-Schein".
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