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Themen-Optionen | Ansicht |
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#1
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Hallo Andreas,
ich dachte, das man die Gurte nicht verändern darf, das heißt auch nicht kürzen, da sie sonst Ihre Zulassung verlieren. ![]() ![]() VG Christian |
#2
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Ich habe Gurte mit Aufrollautomatic am Boot, ist eine super Sache. Meine haben das Schild und sind zugelassen.
Was du beachten solltest sind die Angaben der Zuglast meisten bei den großen Gurten 750/1500daN, heist im direkten Zug 750daN beim umschliesen der Last 1500daN. Die 750daN finde ich für deine Bootsgröße zu wenig. Michael
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Misson-Craft 420 RIB mit Honda BF 50A |
#3
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Steht wo?
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#4
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Zitat:
Mir ist dies betreffend keine Vorschrift bekannt. Macht meiner Ansicht auch nicht Sinn, denn das lose Stück Gurt nach der Ratsche Braucht keine Last aufzunehmen...es ist nur im Weg, es flattert... Für mein Verständnis beziehen sich die maximalen Zurrkräfte auf das Gewebeband und die Befestigung mit der Ratsche selbst. Material, Art der Verwebung, Breite des Bandes, Befestigung mit Ratsche sind m.A. die Faktoren, welche die zulässigen Zurrkräfte ausmachen. Geprüft werden auch nur kurze Stücke des Bandes und nicht gleich die ganzen z.B. 8 m.
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LG a n d r e a s |
#5
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Hallo Benny und Andreas,
ich habe das nirgends gelesen. Ist halt bei mir im Kopf so gespeichert, warum weiß ich auch nicht. ![]() Wenn man kürzen darf, werde ich das auch machen. ![]() Danke für die ganzen Informationen zu meinem Thema, hat mir alles sehr viel weiter geholfen. ![]() ![]() ![]() VG Christian |
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