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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden. |
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Zitat:
Hier auf die schnelle, auch wenn die Angaben als unvollständig gelten: Um Links zu sehen, bitte registrieren -- edit -- Hier noch etwas genauer: Führerscheinvorschriften Ausländische Bootsfahrer – auch Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union – müssen das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist. Für das Führen von Booten unter 24 m Länge ist der Sportbootführerschein Binnen oder See obligatorisch, wenn - mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird - Zweitaktmotoren gefahren werden, deren Hubraum größer als 750 ccm ist - Viertaktmotoren und Benzin-Direkteinspritzer zum Einsatz kommen, deren Hubraum größer als 1000 ccm ist - Viertakt-Innenbordmotoren mit Vergaser mit mehr als 1300 ccm Hubraum gefahren werden - ein Motor mit mehr als 30 kW (40,8 PS) und mehr als 2000 ccm Hubraum gefahren wird Bootsführer zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr dürfen auch Boote unter 40 PS in Begleitung eines Volljährigen, der auch einen Sportbootführerschein besitzt, fahren. Quelle: ÖAMTC
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Gruß, Ranko Geändert von wwoody (18.08.2016 um 18:51 Uhr) |
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