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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden.

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  #1  
Alt 27.09.2016, 09:56
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wwoody wwoody ist offline
l'ombra rossa
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Privat .. gut ..

Hast du einen Kaufvertrag wo der Motor vom Verkäufer als 25PS deklariert ist, mit der korrekten Seriennummer?

Wenn ja, kannst du ihn durchaus belangen. Korrekte Daten muss der Verkäufer eintragen und dafür steht er auch gerade, sonst ist der Vertrag null und nichtig.

Wurde "wie besichtigt" vereibart "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"?

Wenn ja, kannst du dir das Boot wahrscheinlich am Bauch picken, wegen dem Motor kannst du ihn aber immer noch belangen, da wahrscheinlich arglistige Täuschung. Den Kaufvertrag kannst damit auch kippen, vorausgesetzt du gibst es einem Rechtsanwalt in die Hand.

2.100,- € sind nicht wenig Geld ... Ob der Preis damit auch rechtfertigt war ....
__________________
Gruß, Ranko
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  #2  
Alt 27.09.2016, 19:42
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Comander Comander ist offline
Jollisti und Tourenfahrer
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hmmmmmmmmm trotz allem werden wir wohl nicht erfahren was es mit der Wipperei auf sich gehabt hat wars wirklich der ausgeleierte Kiel?
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon
Bier im Glas
Gruß Harry

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  #3  
Alt 27.09.2016, 20:16
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Ich glaube das die Wipperei vom nicht fest eingebauten Kiel stammt.
Wenn da wirklich 1-2 cm fehlen (fehlende Stringer?), so das der Kiel nach oben/unten ein Spiel hat, sammelt sich unter dem Bootsboden eine Welle, die das Boot solange unter sich schiebt, bis die sich seitlich unter den Schläuchen entleert.
Ich habe so etwas ähnliches mit dem Joker 450 erlebt als einmal die Schläuche nicht voll aufgepumpt waren. Es war aber nicht so intensiv.
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Gruß, Ranko
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  #4  
Alt 27.09.2016, 21:02
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ad-mh ad-mh ist offline
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Zitat:
Zitat von wwoody Beitrag anzeigen
Privat .. gut ..

Hast du einen Kaufvertrag wo der Motor vom Verkäufer als 25PS deklariert ist, mit der korrekten Seriennummer?

Wenn ja, kannst du ihn durchaus belangen. Korrekte Daten muss der Verkäufer eintragen und dafür steht er auch gerade, sonst ist der Vertrag null und nichtig.

Wurde "wie besichtigt" vereibart "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"?

Wenn ja, kannst du dir das Boot wahrscheinlich am Bauch picken, wegen dem Motor kannst du ihn aber immer noch belangen, da wahrscheinlich arglistige Täuschung. Den Kaufvertrag kannst damit auch kippen, vorausgesetzt du gibst es einem Rechtsanwalt in die Hand.

2.100,- € sind nicht wenig Geld ... Ob der Preis damit auch rechtfertigt war ....
Moin,

wenn im Kaufvertrag - Boot und Motor - ein 25PS Motor angegeben ist, und es tatsächlich nur ein 20PS Motor ist, dann kommt es nicht auf den Nachweis der Arglist an. Dem Verkäufer nutzt in diesem Fall ein Gewährleistungsausschluss (richtigerweise Ausschluss der Sachmängelhaftung) nichts.

Dem Verkäufer sollte eine Nachfrist zur Nachbesserung eingeräumt werden. Er soll den Motor gegen einen mit 25PS austauschen. Soweit die Frist - ich würde zwei Wochen einräumen - abgelaufen ist sollte man den Rücktritt vom KV erklären. Dann geht das Paket zurück...

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Viele Grüße von der Ruhrmündung

Andreas
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  #5  
Alt 28.09.2016, 06:08
renepeggy renepeggy ist offline
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Hallo, danke erst mal für eure Antworten.
Der Verkäufer hat mir mir 300€ Zurücküberwiesen. Der 20Ps Yamaha wurde beim Fachhändler untersucht und hat einen neuen Impeller bekommen, somit ist er in Ordnung, und kann verkauft werden.
Das Boot habe ich Gestern Nachgeklebt und die vorderen Verklebungen wo der Kiel anliegt waren ab. Der Kiel hatte keine Vorspannung weil er zu weit nach vorne konnte.
Morgen wird alles gereinigt und wieder zusammenbebaut mal sehen was der Kiel dann macht. Die Klebestellen sind sehr gut geworden, aber keiner Garantiert mir was die Nähte machen, die jetzt noch im Orginalzustand sind. Ich habe die Befürchtung das jedes Jahr neue Stellen auf gehen. Aus diesen Grund ist es ein Nagelneues C3 geworden, und das alte wird mit dem Yamaha Lauffähig und als Bastlerobjekt verkauft.
MFG Rene
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