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  #31  
Alt 05.10.2016, 12:38
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Männer,

in diesem Punkt habt ihr mich überzeugt, der österreichische Schebi darf mit seinem östereichischen "UKW Betriebszeugnis II" in Deutschland, sowie allen anderen Unterzeichnerstaaten funken.

Grüße

Horscht

PS: Was mir Sorgen macht ist das Wasserschupo das mittlerweile auch einräumt und zugibt über Jahre einen falschen Kenntnissstand gehabt zu haben... krass



Zitat:
Zitat von preirei Beitrag anzeigen
Ich hab das folgendermaßen verstanden:

Wenn der österreichische Schebi mit einem nicht ausrüstungspflichtigen Boot, inkl. Binnenfunke in Nordbayern auf dem Main fährt braucht er das österreichische "UKW Betriebszeugnis II" und sonst gar nix.
Und mit dem darf er dann sogar auf der Nordsee, Ostsee, Adria und überall da, wo ein Schein für SRC erforderlich wäre, funken.
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Horscht

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