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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

 
 
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  #10  
Alt 25.11.2004, 12:53
HCC
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Neptun
... und dass die WSA-Zulassung im Ausland genau so unbefristet gilt und anerkannt wird!!!!

Nochmal deutsch und deutlich:
- der ADAC-Schein ist als Zulassung nicht mehr und nicht weniger wert wie die WSA-Zulassung
- beide gelten im Ausland gleich
- beide sind beim Bootsverkauf übertragbar auf den neuen Eigner

Nur kostet der ADAC-Schein, wenn man ihn im Ausland braucht, alle zwei Jahre Geld für die Verlängerung, die WSA-Zulassung ist unbegrenzt gültig.

Ich will ja nicht widersprechen -

- aber die Zulassung bei dem WSA ist kein internationaler Bootschein, sondern die Zulassung für die Kennzeichnung der Sportboote für die deutschen Binnengewässer. Im Ausland gilt dieses Dokument nicht als Eigentumsnachweis. Diese Zulassung wird in einem deutschen Zentralregister hinterlegt und wird beim Befahren von ausländischen Binnengewässern anerkannt.

- aber die amtliche Registrierung und die damit verbundene Nummer sind beim WSA nicht übertragbar. Wie es bei den anderen Zulassungsstellen, wie ADAC und DMYV ist, kann ich nicht sagen.

Christian
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